Kündigung der Wohnung, Nachmieter bereits gefunden?
Hallo zusammen!
Meine Nachbarin hat folgendes Problem:
Sie bezieht Harz4 und die Wohnung in der sie zurzeit wohnt ist zu teuer. Sie hat jetzt endlich eine bezahlbare Wohnung gefunden und somit die jetztige ordentlich und fristgemäß zu 31.11 gekündigt.
Auf die bitte von ihr hat der Vermieter reagiert und potentielle Nachmieter gefunden, die sich die Wohnung schon angeschaut haben.
Folgendes Problem:
Der neue Mietvertrag beginnt ab dem 15.09 die Schlüssel werden wohl auch nicht früher ausgehändigt! Weil der Nachmieter schon in den Startlöchern steht, möchte der schon zum 20.09 einziehen? Die Vermieterin übt bisschen Druck aus, mit der Aussage das sie ja schnell einen Nachmieter haben wollte?
Die Miete ist ja komplett für den September bezahlt!
Muss sie darauf eingehen? Innerhalb von 5 Tagen umziehen? Welches Recht hat sie noch als Mieterin?
Wäre super wenn ihr ein paar Tipps hättet!
13 Antworten
Tja, das ist problematisch.
Der Vermieter muss gar keinen Nachmieter aktzeptieren.
D.h. wenn sie nicht zum gewünschten Datum ausziehen kann, dann ist der neue Mieter weg und sie muss bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.
Der wird warten müssen.
Wenn der nun abspringt, dann darf bzw. muss sie die Miete bis Ende November bezahlen. Daher sollte sie nun nicht unbedingt auf stur schalten.
Genau.
Mit ein bisschen Organisation kann man doch innerhalb von fünf Tagen umziehen. Packen kann sie ja schon früher. Dann werden die Sachen in die neue Wohnung geschafft. Da hat sie dann jede Zeit der Welt, auszupacken und eventuell sogar zu streichen oder zu tapezieren.
Das sie schon eher aus der Wohnung kann ist ja schon ein Entgegenkommen des Vermieters. Und sie kann ja froh sein, dass er einen Nachmieter gefunden hat. Normalerweise müsste Sie noch bis Ende November Miete zahlen.
Natürlich ist es knapp bis zum 20. raus zu sein. Aber nicht unmöglich.
Wenn die Mieterin die Miete für den gesamten September bezahlt hat, dann hat sie auch das Recht, bis zum letzten Tag in der Wohnung zu bleiben. Sie muss auch vorher keine Schlüssel abgeben.
Der Vermieter hat dann das Recht,Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu verlangen. Er muß nicht vorher nach einem Nachmieter suchen.
Erst zustimmen, wenn Miete zurückgezahlt ist, die bei einem vorzeitigen Mieterwechsel zu viel gezahlt wurde.
Keine Schlüsselübergabe vor Rücküberweisung.
Dazu müßte sie aber rechtzeitig ausziehen. Sie kann nicht in der Wohnung bleiben, aber Geld zurückverlangen.
Deine Reihenfolge ist falsch. Der Mietvertrag sollte einvernehmlich aufgelöst werden. Dabei wäre die Forderung nach Erstattung der zuviel gezahlten Miete zu vereinbaren.
Der Vermieter hat den Nachmieter bereits akzeptiert, denn er hat ihn gesucht und gefunden!!!