Darf der Hausmeister / Vermieter das?

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Das kommt darauf an: In einem Internat oder Studentenwohnheim ist das zulässig wie in einem Hotelzimmer eben auch. Mit normalem Wohnaummietvertrag nicht, hier hat der Vermieter sein Hausrecht in dieser Form aufgegeben.

Da darf man den Zylinder der Wohnungstür tauschen, um unangekündigten Besuch zu verhindern und darf rechtzeitigt angekündigte und vereinbarte Termine zur Besichtung beanspruchen, soweit kein Betreten zur unmittelbaren Gefahrenabwehr zwingend erforderlich ist.

G imager716

Danke sehr, das mit dem Studentenwohnheim wusste ich gar nicht

Darf der Vermieter nicht und der Hausmeister schon gleich dreimal nicht. Der Vermieter darf nichtmal einen Schlüssel für die Wohnung haben.

Darf er nicht!

Der Vermieter darf sich ein mal im Jahr, nach Voranmeldung davon überzeugen, dass die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand ist. Einfach so rein kommen, wann immer es ihn passt darf er definitiv nicht.

Einen Wohnungsschlüssel haben darf er auch nicht.

Am einfachsten wäre es das Schloss zu wechseln.

nein, ihm kann egal sein, ob aufgeräumt ist oder nicht.

Im Falle eines Feueralarms hat der Mieter ein Problem, wenn er nicht raus kann, weil es nicht aufgeräumt ist.

Wieso?

@beangato

was wieso? der darf das überhaupt nicht.

@Fuballspieler
Im Falle eines Feueralarms hat der Mieter ein Problem, wenn er nicht raus kann, weil es nicht aufgeräumt ist.

DAS war mit dem "wieso" gemeint.

@beangato

Weil halt. Wo ist deine Frage? Trollst du?

@Fuballspieler

Nichts weil halt. Diese Aussage ist falsch.

Beei einem Brand bricht notfalls die Feuerwehr die Tür auf.

@beangato

Ja, aber wenn da alles voller Kartons und Platten sit, dann kann auch die Feuerwehr nichts machen!

@Fuballspieler

Das wird einfach zur Seite geschoben.

@beangato

Ja, aber wenn der Mieter eingesperrt ist zwischen dem Gerümpel (schwere Schränke, tresore etc), dann hat man pech gehabt!

Weder Hausmeister, noch Vermieter oder sonst irgendwer darf die Wohnung ohne Erlaubnis (oder richterlichen Beschluss) betreten.
Es gibt gewisse Rechte, die der Vermieter hat, die es ihm erlauben die Wohnung zu begutachten, aber auch das darf nicht unangekündigt geschehen und auch nicht nach belieben des Vermieters (von der Häufigkeit her).