Mietminderung durch Kamin stilllegung?

4 Antworten

Alles was zum Mietbeginn sich in der Wohnung befindet, gilt als mitvermietet, auch wenn es nicht im Mietvertrag aufgeführt ist. Das gilt auch für den Kamin. Für ihn zahlst einen prozentualen Anteil Miete. Zumindest um diesen darfst du bei Wegfall des Kamins bzw. seiner Nutzung die Miete mindern. Ich sehe da 5 bis 10 % als angemessen.

Konsultiere doch einen/den Bezirksschornsteinfeger, der könnte beurteilen, ob die Verlängerung des Schornsteines und damit die Nutzung des Kamins möglich ist, das natürlich zu Kosten des Vermieters

Da müsste sich in den Wintermonaten eine Mietminderung um etwa 5% ergeben. Der Kamin war ja offensichtlich Bestandteil des VErtrags.

"letztes Jahr mit dem Aufmaß begonnen hat."

Eine Bemerkung die nach mehr Informationen verlangt, weil ein Zusammenhang mit der Frage nicht erkennbar ist.

Eine Dachgeschosswohnung ist in der Regel das oberste Stockwerk, also was denn nun?

Wieso werdet ihr mit der Stilllegung des Kamins bedroht?

Übrigens wird eine Mietminderung nicht "angefordert". Wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und der Vermieter beweisbar darüber Kenntnis hat, dann kann die Gesamtmiete angemessen gemindert werden ab dem Tag der Kenntnis des Vermieters. Bürgerliches Gesetzbuch § 536

Der Kamin wurde nicht im Mietvertrag explizit genannt, war aber seit Mietbeginn funktionsfähig in der Wohnung vorhanden. Wie soll in Zukunft geheizt werden?

Womit wurde die ehemals angemietete Wohnung und wird die neue Wohnung beheizt?