Bei Steuererklärung alles wie auf der Lohnsteuerbescheinigung angeben?

4 Antworten

Du gibst das an, was auf der Lohnsteuerbescheingung steht. Nur das wurde tatsächlich ja vom Arbeitgeber an Lohnsteuer einbehalten und das hast du auch verdient.
Die (falsche) Steuerklasse hat keinerlei Auswirkung auf die festzusetzende Steuer, die im Steuerbescheid herauskommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Steuerklassen sind nur relevant für die Berechnung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber.

Bei der Durchführung einer Veranlagung aufgrund einer Einkommensteuererklärung ist die Steuerklasse ohne Bedeutung. Für die Berechnung der Einkommensteuer wird entweder der Grundtarif (für Ledige, Geschiedene, Verwitwete) oder der Splittingtarif (für Ehegatten bei einer Zusammenveranlagung) zugrunde gelegt.

Gib die Steuerklasse ein, die auf der Lohnsteuerbescheinigung steht - bei der Ermittlung der Jahressteuer ist die Lohnsteuerklasse ohne Bedeutung - die Steuerklassen regeln lediglich die Höhe der Vorauszahlungen (hier: in Form der Lohnsteuer) auf die zu erwartende Jahresteuerschuld.

Ich wüsste nicht, dass man bei der Einkommensteuererklärung die Lohnsteuerklasse angeben müsste.

Außerdem müssten die Daten eh schon beim Finanzamt vorliegen, da brauchst du dir bei Elster keine Arbeit zu machen.