Zwei Jobs wie bei Steuererklärung eintragen?
Hallo,
ich muss für 2016 zum ersten Mal meine Steuererklärung machen (mache sie auf Elster). Ich bin mir nur nicht so sicher wie ich meine Jobs bei der Anlage N angeben soll. Ich habe einen Ferienjob mit Steuerklasse I und einen einen Minijob mit Steuerklasse VI anzugeben. Die kann ich ja einfach in die jeweiligen Spalten eintragen. Aber ganz oben muss man noch mal seine Steuerklasse angeben. Und da weiß ich nicht was ich dort hin schreiben muss.
Der Elster Support meinte ich müsse zwei Lohnsteuerbescheinigungen ausfüllen ... bedeutet das zweimal die Anlage N ?
Steh grad weng aufm Schlauch 🙈
2 Antworten
Du mußt zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingeben - da gibt es bei der Anlage N bei der bereits geöffneten Lohnsteuerbescheinigung den Vermerk "1. Lohnsteuerbescheinigung 2016" --> weiter rechts daneben die Schaltfläche "Hinzufügen" anklicken --> dann erhälst Du darunter die nächste Lohnsteuerbescheinigung.
Die meisten Elster-Programme bieten die Möglichkeit, eine zweite Lohnsteuerbescheinigung aufzurufen. Sollte das bei Deiner Software nicht so sein dann hilft ein Taschenrechner.
Wenn dem also so ist dann gibt die Steuerklasse 6 nicht an, sondern irgendeine andere.