Falsche Steuerklasse bei Steuererklärung angeben?

4 Antworten

Es ist völlig egal, welche Steuerklasse du in der Einkommensteuererklärung angibst, denn Steuerklassen sind nur für die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber relevant. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder die Grundtabelle angewendet, wenn es sich um die Veranlagung eines Ledigen bzw. um die Einzelveranlagung einer verheirateten Person handelt, oder die Splittingtabelle, wenn eine Zusammenveranlagung von Ehegatten erfolgt.

Bei der Lohnsteuerbescheinigung stand dann ich wäre Steuerklasse 6, obwohl ich definitiv Steuerklasse 1 bin.

Wenn dort 6 steht, hat der Arbeitgeber mit ziemlicher Sicherheit auch die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten, und du hast mehr Lohnsteuer gezahlt als du eigentlich musstest.

Steuerklasse 6 heisst ja, dass Du diesen Job als Zweitjob ausübst und dabei mehr als 450 Euro im Monat verdienst. Vielleicht war das bei Dir auch so.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
PatrickLassan  30.07.2021, 16:41

Steuerklasse 6 kann auch heißen, dass dem Arbeitgeber die Steueridentifizierungsnummer nicht vorlag, dann ist der Ag. verpflichtet, Lohnsteuer nach St.Kl. 6 einzubehalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39c.html

Der Arbeitgeber muss eigentlich eine korrigierte Bescheinigung an das FA übermitteln, damit es berücksichtigt wird.

PatrickLassan  30.07.2021, 16:33

Was soll der Arbeitgeber denn korrigieren? Wenn auf der Bescheinigung steht, dass die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten wurde, kann man davon ausgehen, dass das stimmt.

slimShady93  30.07.2021, 16:48
@PatrickLassan

Ja, aber er sagte ja dass die zugegeben haben, dass es fehlerhaft ist. Dann müssen sie es auch korrigieren. So habe ich die Frage zumindest verstanden

PatrickLassan  30.07.2021, 16:52
@slimShady93

Steuerklasse 6 wird entweder dann angewandt, wenn es sich um einen Zweitjob handelt oder wenn dem Arbeitgeber die Steueridentifizierungsnummer nicht vorlag. Im letzteren Fall kann der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug korrigieren, er muss es aber nicht.

Ich sehe also immer noch keinen Grund, warum die elektronische Lohnsteuerbescheinigung geändert werden müsste.

slimShady93  30.07.2021, 16:55
@PatrickLassan

Wie gesagt, ich habe die Frage (fälschlicherweise?) so verstanden dass es mehr oder weniger nur ein Tippfehler/Zahlenverwechselung beim AG war und der Abzug doch nach Klasse 1 vorgenommen wurde

PatrickLassan  30.07.2021, 16:58
@slimShady93

Selbst wenn das so wäre, wäre das irrelevant. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder die Grund- oder die Splittingtabelle angewandt, und die einbehaltene Lohnsteuer wird von der festgesetzten Jahreseinkommensteuer abgezogen.

dann gib doch die richtige ziffer I an !