Brauche ich Kopie/Original Lohnsteuerbescheinigung für Steuererklärung?

2 Antworten

Grundsätzlich reichen Kopien aus sofern nicht ausdrücklich Originale verlangt werden wie z. B. Steuerbescheinigungen zur Anrechnung der Abgeltungssteuer.

Normalerweise bräuchtest Du die Lohnsteuerbescheinigung überhaupt nicht einreichen, da die Daten von Deinem Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden.

Da es aber immer mal wieder zu Zahlendrehern etc. kommen kann ist es jedoch sinnvoll der Erklärung eine Kopie der Lohnbescheinigung beizufügen.

Welche Belege bei einer Elster-Erklärung eingereicht werden müssen kannst Du hier nachlesen:

https://www.elster.de/elfo_home.php

Letzer Absatz mit der Überschrift: Belegvorlage nur auf Anforderung bei Einkommensteuererklärung und dort den Link Belegevorlage ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anklicken.

Da es schonmal zu Fehlern bei der Datenübermittlung kommt, fragen die Finanzämter auch schonmal nach der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Diese muss zwingend im Original vorgelegt werden und wird auch nicht mehr zurückgeschickt. Das ist wie bei der Lohnsteuerkarte damals, die hat man auch nicht mehr zurückbekommen und man musste sie im Original abschicken. Da hat sich nichts geändert. Speziell die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist ein Formular, das ausschließlich für das Finanzamt bestimmt ist. Daher nur im Original verschicken!

@trollshow

Das ist falsch trollshow.

Die Lohnsteuerbescheinigung ist lediglich ein Ausdruck, der für den Arbeitnehmer bestimmt ist und Daten enthält, die an das Finanzamt übermittelt wurden und muss daher nicht eingereicht werden. Und schon gar nicht im Original.

Ansonsten empfehle ich Dir meinen Link über die einzureichenden Belege.

Grundsätzlich musst du beim Finanzamt, falls du aufgefordert wirst, Originalbelege einreichen. Die akzeptieren keine Kopien (war bei mir jedenfalls der Fall).