Bei Bezug von Grundsicherung, darf man ein Auto besitzen?
Ein Bekannter von mir (71 Jahre) bezieht auf Grund seine niedrigen Rente GRUNDSICHERUNG. Er meint er dürfte kein Auto besitzen und ist jetzt auf einen sogenannten "Fahrdienst" seiner Freunde angewiesen. Er hat die Möglichkeit ein 6 Jahre alten Wagen von seiner Tochter zu bekommen, will er aber nicht, weil er meint das Amt würde ihm seine Grundsicherung kürzen. Stimmt das ? Kennt sich jemand damit aus ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen laut Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06 R) neben ihrem Freibetrag für Vermögen ein Kfz besitzen, soweit es den Wert von 7.500 EUR nicht übersteigt. Somit dürfte dem sechs Jahre alten Auto nichts entgegenstehen
Überlege doch mal, was ein sechs Jahre altes Auto noch Wert ist. Das sind maximal 4000 Euro. Denke, nicht, dass das Amt da einen Aufstand machen wird. Wenn das Auto zudem noch für bestimmte Erledigungen, wie Arztbesuche o.ä. nötig ist, dann zählt das Auto sogar zum Grundbedarf.
Etwas anderes wäre es natürlich, wenn es sich um ein teures Auto handeln würde. Da kann ich mir schon vorstellen, dass das Sozialamt darauf drängt, das zu Geld zu machen.
Ja und??? Von mir aus 4000 €. Die Vermögensfreigrenze ist aber 2.600 €. Hallo?
Immer noch kursiert die Summe von 26oo € Diese ist 2018 auf 5000,-- E angehoben worden!
Die Vermögensfreigrenze nach § 90 SGB XII beträgt 2600 € in der Summe aller Werte - auch Sachwerte, wie z.B. ein Auto.
Am besten meldet die Tochter das Auto an.
Wenn noch gearbeitet wird, kann er das Auto behalten, weil es ja zur Arbeit kommen muss. Aber leider sind diese Fragen oft Ermessenssache - soviel zur Gleichheit aller Bürger.
Normalerweise kann er das Auto behalten, wenn es kein Luxuswagen ist
natürlich darf er ein Auto als Eigentümer besitzen. Sollte nicht gerade ein Rolls sein bzw. den am besten zwei Straßen weiter parken...
Es geht hier aber nicht um einen ALG II Bezieher (Hartz4) sondern um einen Rentner, also Grundsicherung nach SGB XII. Hier ist die Vermögensfreigrenze 2.600 €. Dazu zählen Barbeträge, Bankguthaben und Sachwerte - ein Auto eben. Da wird es mit einem 6 Jahre alten Auto eng. Vielleicht sollte man vorher noch in jede Tür eine Beule treten, um den Wert zu senken. Dann könnte es hinkommen. Aber diese Antwort wie oben ist nun mal grundfalsch!