Bei Bezug von Grundsicherung, darf man ein Auto besitzen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) dürfen laut Bundessozialgericht (BSG, Urteil v. 6.9.2007, B 14/7b AS 66/06 R) neben ihrem Freibetrag für Vermögen ein Kfz besitzen, soweit es den Wert von 7.500 EUR nicht übersteigt. Somit dürfte dem sechs Jahre alten Auto nichts entgegenstehen

McSteven  17.09.2012, 12:14

Es geht hier aber nicht um einen ALG II Bezieher (Hartz4) sondern um einen Rentner, also Grundsicherung nach SGB XII. Hier ist die Vermögensfreigrenze 2.600 €. Dazu zählen Barbeträge, Bankguthaben und Sachwerte - ein Auto eben. Da wird es mit einem 6 Jahre alten Auto eng. Vielleicht sollte man vorher noch in jede Tür eine Beule treten, um den Wert zu senken. Dann könnte es hinkommen. Aber diese Antwort wie oben ist nun mal grundfalsch!

holiczek2012  19.09.2012, 08:59
@McSteven

Überlege doch mal, was ein sechs Jahre altes Auto noch Wert ist. Das sind maximal 4000 Euro. Denke, nicht, dass das Amt da einen Aufstand machen wird. Wenn das Auto zudem noch für bestimmte Erledigungen, wie Arztbesuche o.ä. nötig ist, dann zählt das Auto sogar zum Grundbedarf.

Etwas anderes wäre es natürlich, wenn es sich um ein teures Auto handeln würde. Da kann ich mir schon vorstellen, dass das Sozialamt darauf drängt, das zu Geld zu machen.

McSteven  31.01.2013, 09:37
@holiczek2012

Ja und??? Von mir aus 4000 €. Die Vermögensfreigrenze ist aber 2.600 €. Hallo?

Whats385sofar  30.01.2019, 16:17
@McSteven

Immer noch kursiert die Summe von 26oo € Diese ist 2018 auf 5000,-- E angehoben worden!

Die Vermögensfreigrenze nach § 90 SGB XII beträgt 2600 € in der Summe aller Werte - auch Sachwerte, wie z.B. ein Auto.

Am besten meldet die Tochter das Auto an.

Wenn noch gearbeitet wird, kann er das Auto behalten, weil es ja zur Arbeit kommen muss. Aber leider sind diese Fragen oft Ermessenssache - soviel zur Gleichheit aller Bürger.

Normalerweise kann er das Auto behalten, wenn es kein Luxuswagen ist

natürlich darf er ein Auto als Eigentümer besitzen. Sollte nicht gerade ein Rolls sein bzw. den am besten zwei Straßen weiter parken...