Grundsicherung bei Erwerbsminderung,muß ich eine Versicherung mit Rückkaufwert kündigen?

4 Antworten

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nein, sie geben dir halt nur einfach kein geld, ob du sie auflöst oder nicht, ist ihnen egal

gegebenenfalls, muss man natürlich genau prüfen im einzelfall, aber das ist die grundsatzregelung

Muttipueppileo 
Fragesteller
 02.10.2012, 18:59

Das ist super,denn wenn ich diese Versicherung auflöse und mir passiert etwas helfen die mir auch nicht. Übrigens hätte mir das die Bearbeiterin auch schon bei Antragstellung sagen können.

Haschpapi  02.10.2012, 19:01
@Muttipueppileo

das kommt auf den wert an, halt wieviel das ist, eigentlich müsste das unter dem schon vermögen bleiben

Hallo Muttipueppileo,

Sie schreiben:

Grundsicherung bei Erwerbsminderung,muß ich eine Versicherung mit Rückkaufwert kündigen?<

Antwort: ** Ob Sie die Rückkaufswerte tatsächlich verwerten müßen, kann man an Hand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen so überhaupt nicht beurteilen.**

Denn dies kommt immer auf den speziellen Einzelfall und darauf an, ob die geltenden Freibeträge überschritten werden.

Grundsätzlich heißt es im Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:

Anrechenbares Vermögen mindert die Grundsicherung

Die Leistungen auf Grundsicherung werden nur dann gewährt, wenn der Bedürftige den Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus seinem eigenen Einkommen und/oder Vermögen bestreiten kann. Dabei wird auch das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.

Zum anrechenbaren Einkommen zählt unter anderem:

Erwerbseinkommen,
Renten, Pensionen,
Wohngeld, Ehegattenunterhalt,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie
Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

Haus- und Grundvermögen,
PKW,
Bargeld und Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen,
Wertpapiere und Rückkaufwerte von Lebensversicherungen. 

Von diesen Werten können folgende Positionen abgezogen werden:

auf das Einkommen entrichtete Steuern,
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,
**angemessene Beiträge zu privaten Versicherungen** sowie
beim Erwerbseinkommen die Werbungskosten.

Ist Vermögen vorhanden, ist es solange für den Lebensunterhalt einzusetzen, bis es aufgebraucht ist bzw. geringer als die jeweilige Vermögensfreigrenze. Einen Vermögenseinsatz der Eltern und Kinder des Leistungsberechtigten sieht das Gesetz nicht vor. Ausgenommen sind Einkünfte aus dem Vermögen (Zinsen, Mieteinnahmen usw.), wenn sie die 100.000 Euro-Grenze überschreiten.

Fazit:

Zunächst einmal muß geklärt werden, um welche Summen es hier überhaupt geht!

Da Sie von geringfügigem Einkommen schreiben, müßte Ihnen Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zustehen und in diesem Zusammenhang könnten Sie dann einen Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch nehmen.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1)

Sie gehen zu Ihrem zuständigen Amtsgericht, nehmen alle Ihre Unterlagen mit und fragen dort direkt nach, ob Ihnen dies zusteht.

Wenn ja, können Sie sofort die notwendigen Formalitäten erledigen und einen Fachanwalt hinzuziehen.

2)

Sie suchen sich an Ihrem Wohnort per Internet oder Branchenbuch eine Übersicht mit Fachanwälten für Sozialrecht, rufen bei diesen Anwaltskanzleien an und fragen, ob die Kanzlei für Sie die Anfrage beim Amtsgericht tätigt und alles weitere einleitet.

Denn:

Die Materie ist sehr komplex, es laufen sehr viele Verfahren und oft bekommen Betroffene sogar Recht.

Sollte es mit der Prozesskostenhilfe wider Erwarten nicht klappen, so werden Sie, falls noch nicht geschehen, Mitglied im VDK.

Als Mitglied erhalten Sie dort Sozialrechtsschutz bereits außergerichtlich!

Fazit:

Machen Sie da also keine halben Sachen, sondern lassen Sie sich helfen.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das kann ja nur eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr sein. Diese unterliegt leider NICHT den Sonderregelungen für eine Altersversorgung. Der Rückkaufswert fällt also in deinen allgemeinen Freibetrag von 150,00 € je Lebensjahr.

Grundsicherung ist eine Sozialleistung bei der die Hartz4 Gesetze anwendung finden.Alle Werte müssen zum.Lebensunterhalt eingebracht werden bevor Leistungen.bewilligt werden,das Amt kann dich zwingen sonst gibts keine Leistungen!