Bei ausgeschalter Rechtsabbiegerampel fahren?

5 Antworten

Hallo PhantomSpex,

wenn die Ampel der rechten Abbiegespier aus ist, zählt das Signal der Anzeige der Hauptampel.

Ampelanlagen die so wie von Dir beschrieben ausgestattet sind, sind in der Regel an den Kreuzungen zu finden, wo der Gegenverkehr sowohl eine Ampel für den rechtsabbiegenden und zugleich geradeausfahrenden Verkehr und zusätzlich eine Ampel für die Linksabbieger hat.

Haben die Linksabbieger des Gegenverkehrs rot,  können sie logischerweise nicht mit Dir als Rechtsabieger kollidieren. Deshalb zeigt in diesem Moment Deine Ampel als Rechtsabbieger grün an. Sobald die Ampel der Linksabieger des Gegenverkehrs auf  grün umspringt, erlischt Dein grünes Licht und es gilt die Ampel des Geradeausverkehrs, die zu dem Zeitpunkt nur rot anzeigen kann.

Schöne Grüße
TheGrow

TheGrow  07.03.2016, 19:27

Meine Antwort war zwar nicht falsch, aber ich bin fälschlicherweise von einer Grün - Gelb Ampel ausgegangen. Erst durch Peter 501 bin ich drüber gefallen, dass Du geschrieben hast:

 Rechts ist eine Rot-Gelb Ampel

Das Du Rot - Gelb geschrieben hat, ist mir entgangen. Ich ging in der Tat davon aus, dass es sich um eine Grün - Gelb Ampel gehandelt hat.

Manchmal sage ich wie in diesem Fall zu mir selber, "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

Dementsprechend muss ich meine Antwort etwas anders formulieren.

Richtig muss es heißen:

Erlischt das Rotlicht und das Gelblicht der Rot - Gelb - Ampel, gilt das Lichtzeichen der Hauptampel, sprich zeigt diese rot an, muss ich stehen bleiben und zeigt diese Grün an, darf ich fahren

ich würde das behandeln wie eine sogenannte "grünpfeil-regelung", (gemeint ist damit das "ddr" schild), also unter beachtung der vorfahrt des querverkehrs fahren.

die ampel gilt für die fahrspur, über der sie hängt.

TheGrow  07.03.2016, 18:47

die ampel gilt für die fahrspur, über der sie hängt

Vorsicht !!! Im Fall des Fragestellers gilt das nicht.

Die aus nur einem gelben und einem grünen Licht bestehende Ampel erlischt, wenn die Linksabbieger des Gegenverkehrs einen Grünpfeil erhalten oder wenn der Querverkehr grün erhält.  Es gibt auch Ampelanlagen, wo die Zusatzampel auch dann erlischt, wenn die Hauptampel auf grün umspringt

In dem Moment gilt das Lichtzeichen der Hauptampel auf der Spur der geradeausfahrenden und Linksabbiegenden Fahrzeuge. Wer sich dann so verhält wie von Dir beschrieben, begeht einen Rotlichtverstoß, wenn die Hauptampel rot anzeigt und es droht ein Bußgeld, Punkte  und unter Umständen zusätzlich noch ein Fahrverbot

pony  07.03.2016, 20:54
@TheGrow

die ampel besteht laut fragesteller nur aus einem ROTEN und einem orangenen licht. nicht aus einem grünen.

sind rot und orange aus, ist die kreuzung so zu behandeln, wie eine normale ohne lichtzeichenanlage.

und was bitte ist eine "hauptampel"???

TheGrow  08.03.2016, 20:54
@pony

die ampel besteht laut fragesteller nur aus einem ROTEN und einem orangenen licht. nicht aus einem grünen.

Ist mir auch schon aufgefallen, dennoch trifft das zu was ich geschrieben habe

sind rot und orange aus, ist die kreuzung so zu behandeln, wie eine normale ohne lichtzeichenanlage

Nein eben nicht.

Erlischt rot und gelb/orange ist so zu verfahren, als wenn es die Ampel die erloschen ist nicht existiert und es ist sich nach der verbleibenden Ampel zu richten, sprich bei rot ist stehen zu bleiben.

Verhältst Du Dich so wie von Dir  beschrieben und fährst trotz dessen die verbleibende Ampel rot anzeigt begehst Du einen Rotlichtverstoß/qualifizierten Rotlichtverstoß.

Zudem ist ja ein Unfall vorprogrammiert, wenn Du fährst, obwohl die verbleibende Ampel (Hauptampel) rot anzeigt, denn das kann ja nur bedeuten, dass der Verkehr aus anderen Richtungen grün hat und dementsprechend in die Kreuzung einfährt:

und was bitte ist eine "hauptampel"???

  • Hauptampel ist die Ampel die gilt wenn die Nebenampel aus ist
  • Nebenampel ist eine Ampel die nur grün und gelb oder nur rot und gelb anzeigt. Erlischt das Licht der Nebenampel, gilt das Lichtzeichen der Hauptampel

Unabhängig davon, welche Lampen die Rechtsabbiegerampel nun hat, würde ich grundsätzlich sagen:

Wenn die Pfeilampel aus ist, gilt das Signal der Hauptampel, auch für die Abbieger.

Rot-Gelb Ampel die aus ist. Aus bedeutet hier ja eigentlich fahren

Nein! "Ampel aus" bedeutet immer soviel wie "Ampel gar nicht vorhanden" - und wenn es gar keine Pfeilampel gäbe, würdest Du Dich ja auch nach der Hauptampel richten. Anders z. B. bei "Rot-Gelb-Fußgängerampeln" - diese stehen i. d. R. an Fußgängerfurten (nicht an "richtigen Zebrastreifen"!), wenn die aus sind, darfst Du durchfahren, eben als ob sie "nicht vorhanden" wäre.

Die Frage ist doch, gibt es einen Fahrstreifen für alle Richtungen oder sind es getrennte Fahrstreifen, einen für geradeaus (Signal eventuell über der Fahrbahn und links) und einen für Rechtsabbieger (mit Zweifeldsignal geregelt). Geht aus der Frage nicht klar hervor.

Ansonsten widerspricht die Anordnung der Signale eigentlich der Richtlinie für Lichtsignalanlagen, sofern nur ein Fahrstreifen vorhanden wäre.

Du dürftest doch nur rechts abbiegen wenn der Pfeil nach rechts grün anzeigt.Wenn kein grün vorhanden heißt es warten.

TheGrow  07.03.2016, 18:34

Die Erklärung ist falsch.

Wenn das Licht einer Lichtzeichenanlage ausgeht, sprich das grüne Licht erlischt, gilt entweder rechts vor links, oder bei Beschilderung vorfahrtsregelnder Schilder, gelten diese.

In seinem Fall zeigt aber die verbleibende Ampel rot und das rot ist für ihn ausschlaggebend. Rot bedeutet, er muss stehen bleiben. Kein grün vorhanden, bedeutet das nicht, dass man warten muss.

Peter501  07.03.2016, 18:38
@TheGrow

Irgendwie steh ich jetzt auf dem Schlauch.Der Fragesteller hat doch selbst gesagt,dass die Ampel auf Rot stand und wenn es dann keinen grünen Rechtsabbiegerpfeil gibt heißt es warten.

TheGrow  07.03.2016, 18:53
@Peter501

Nein, dann heißt es warten, wenn die verbleibende Ampel rot anzeigt. Es gibt aber auch Ampelanlagen, bei denen das grüne Licht erlischt, wenn die Hauptampel grün anzeigt. Da in dem Fall die Hauptampel ausschlaggebend ist, darf auch der Rechtsabbieger fahren, obwohl die Ampel die sich auf seiner Spur befindet ausgegangen ist.

Peter501  07.03.2016, 18:57
@TheGrow

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,haben wir beide Recht.Du gehst von einer Grünen Ampel aus und ich von einer Roten.

TheGrow  07.03.2016, 19:01
@TheGrow

Nochmal ein weiterer Hinweis:

Wenn der Rechtsabbieger einen grünen Pfeil hat, zeigt die Fußgängerampel rot an.

Wenn der Rechtabbiegerpfeil aber ausgeht und ich aufgrund des grünen Lichtes der Hauptampel rechts abbiegen darf, muss ich nun mit rechnen, dass die Fußgänger ebenfalls grün haben und ich dementsprechend damit rechnen muss, dass die bevorrechtigten Fußgänger die Fahrbahn betreten.

Peter501  07.03.2016, 19:05
@TheGrow

Danke,alles klar.Jetzt habe ich begriffen,dass mein Fehler in der Art meiner Erläuterung liegt obwohl ich das selbe meine.Nochmals Danke :-)

TheGrow  07.03.2016, 19:17
@Peter501

Du hast recht. Der Fragesteller hat geschrieben:

 Rechts ist eine Rot-Gelb Ampel

Das er Rot - Gelb geschrieben hat, ist mir entgangen. Ich ging in der Tat davon aus, dass es sich um eine Grün - Gelb Ampel gehandelt hat.

Manchmal sage ich wie in diesem Fall zu mir selber, "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"

Dementsprechend muss ich meine Antwort etwas anders formulieren.

Richtig muss es heißen:

Erlischt das Rotlicht und das Gelblicht der Rot - Gelb - Ampel, gilt das Lichtzeichen der Hauptampel, sprich zeigt diese rot an, muss ich stehen bleiben und zeigt diese Grün an, darf ich fahren

pony  07.03.2016, 20:55
@Peter501

dass da rot gelb ampel steht, ist dir unter meiner frage ebenfalls entgangen. das hättest du ebenfalls dazu schreiben können.