Begriffserklärung - erstes Dienstverhältnis

3 Antworten

Das erste Dienstverhältnis bezieht sich auf den Zeitpunkt des Beginnes.

Wenn ein Dienstverhältnis am 01.01. beginnt und das nächste am 02.01. Dann ist das vom 01.01 das erste Dienstverhältnis.

Insgesamt ist es aber egal, ob etwas das erste oder zweite Dienstverhältnis ist.

das kann auch das "Hauptdienstverhältnis" sein - falls Du noch einen oder mehrere Nebenjobs hast

verreisterNutzer  17.07.2012, 01:57

Das ist es!

Das ist dann wohl das erste überhaupt