Erstes Auto - wann wird erster Versicherungsbeitrag fällig?

8 Antworten

Hallo,

fällig wird beides auf jeden Fall ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs.

Du bekommst dann also beides "zeitnah" in Rechnung gestellt bzw. wird die Steuer eingezogen.

Die KFZ-Steuer wird immer für ein Jahr ab Zulassung berechnet und das auch weiterhin in der Zukunft.

Bei der Steuer ist keine Überweisung mehr möglich. Hier muss man immer eine Einzugsermächtigung erteilen. Also darauf achten, dass auch das Koto entsprechend gedeckt ist.

Bei mir war die Zulassung am 11. Juni und der Einzug erfolgte im letzten Jahr am 13. Juni.

Hierüber erhält man dann auch keine weiteren Rechnungen mehr.

Die Versicherungen hingegen rechnen immer "nach dem Kalenderjahr" ab und es kommt dabei darauf an, welchen Zahlungsmodus du wählst - also z. B. halbjährlich oder jährlich. Am günstigsten ist es, jährlich zu bezahlen. Für kürzere Zahlungsmodi erheben die Versicherungen einen Aufschlag. Hier kann man auch überweisen.

Die erste Rechnung erfolgt somit für die noch verbleibende Zeit "nach dem Kalender".

Lässt man das Fahrzeug im März zu und wählt jährliche Zahlung, erhält man kurz darauf die Rechnung für ab dem Tag der Zulassung bis Dezember, bei halbjährlicher Zahlung bis Juni.

Die Rechnung für den folgenden Zeitraum erhält man dann meist ein bis zwei Monate vorher und bei Bankeinzug erfolgt dieser sofort in den ersten Tagen des neuen Zeitraums.

Für die Zulassung des Fahrzeugs musst du dir bereits vor dieser von deiner Versicherung die eVB-Nummer geben lassen. Ohne diese bekommst du das Fahrzeug nicht zugelassen.

Danach musst du "zeitnah" oder "schnellstmöglich" den "echten Versicherungsvertrag" mit der Versicherung abschließen.

Auch das hat Auswirkungen darauf, wann die erste Zahlung wirklich erfolgt.

Viele Grüße

Michael


Ab dem Tag der Zulassung wird der Beitrag erhoben, sowohl für die Kfz-Versicherung, wie auch für die Kfz-Steuer! Wobei Du bei der Versicherung die zahlungsweise vertraglich vereinbaren kannst (d.h. Du kannst z.B. auch vierteljährlich oder monatlich zahlen). Die Kfz-Steuer wird immer für ein ganzes Jahr berechnet! Nach der Kfz-Zulassung dauert es in der Regel ca. 14 Tage bis Dir die Rechnungen (von der Vers. auch die Police) zugehen!

Sobald Du Dein Auto angemeldet hast sind die Beiträge fällig, ansonsten ist das Auto ohne Versicherungsschutz. Daher kann es sehr schnell von statten gehen, dass die Versicherungssumme abgebucht wird. Bei den Steuern kann es einige Zeit dauern, aber auf jeden Fall sollte das Konto immer gedeckt sein, damit Du keine Probleme bekommst.

Versicherungsbeiträge sind immer als JAHRESBEITRAG kalkuliert. Dieser ist grundsätzlich im Voraus fällig.

Unterjährige Zahlungen sind lediglich Ratenzahlungen. (man zahlt auch Zinsen dafür)

Dass du auch ohne Vorkasse eine eVB erhältst, liegt nur am Konkurrenzdruck.

Einige Wochen dauert es gewöhnlich bis die entsprechenden Rechnungen fertig sind und abgebucht wird.

Bei der Versicherung habe ich auch schon erlebt dass die über 8 Monate gebraucht hat bis die mir ihre erste Rechnung zugeschickt haben (kam dann gleich Eine für 3x Vierteljahr).

BenniXYZ  20.03.2017, 21:25

Kann vorkommen, wenn kein Antrag aufgenommen wurde. In diesem Zeitraum ist man jedoch nur haftpflichtversichert. Hast du deinen Neuwagen in den Graben gesetzt, zahlst du das selbst.

Was ich ausdrücken wollte: KFZ muß man sich kümmern und nachfragen. Nicht warten bis man mal angeschrieben wird.

machhehniker  21.03.2017, 08:43
@BenniXYZ

Ich hatte ja auch nur die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so doof bin ich nicht unnötige Dinge zu bezahlen.

Wenn ich, ohne Zinsaufschlag, Zahlungen verzögern kann, warum sollte ich dies nicht machen? Wenn die Versicherung so lange braucht um ihre Rechnung zu schicken kann mir das doch egal sein, wäre nur dumm gelaufen wenn sich bis dann ein Betrag zusammengesammelt hätte über den ich nichtmehr in der Lage wäre zu verfügen.