Azubi mit Lohnsteuerklasse 6... wie wechsel ich auf Klasse 1?

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Lohnsteuerklasse 6 ist eigentlich nur dann wenn man überhaupt keine Lohnsteuerkarte hat. Normalerweise kannst Du die Lohnsterkarte bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen. Es soll ja alles auf elektronisch Umgestellt werden, weiss jetzt aber nicht wie weit das Finanzamt da inzwischen ist, da für dieses Jahr immer noch die Lohnsteuerkarten von 2010 gültig sind. Rufe doch einfach erst einmal bei Deiner zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung an, die können Dir dann genau sagen wie der aktuelle Stand bzgl. der neuen Lohnsteurkarten ist und was zu tun ist.

also dass ich mich bei der Stadtverwaltung deswegen melden kann wusste ich vorher nicht. Schonmal um einiges hilfreicher als das Finanzamt ! Vielen Dank

@Jugo20

Danke für den Stern, JugoSinisa

@Minimilk

Normalerweise kannst Du die Lohnsterkarte bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen

Bis 2010 war das so.

Für dieses Jahr benötigt man eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug, die das Finanzamt ausstellt, sofern man nicht noch die Lohnsteuerkarte für 2010 hat, die weiterhin gilt..

Ab 2012 reicht es , dem Arbeitgeber die Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen.

@PatrickLassan

MIr wird ständig gesagt ich soll einen Antrag an das Finanzamt stellen, jedoch muss ich in diesem Formular selber meine Steuerklasse eintragen etc. Ich denke mal für solche Fälle existieren wohl keine vernünftigen Formulare.

Der Antrag nennt sich 'Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011'. Du gibst Namen , Anschrift und Deine Kirchenzugehörigkeit , ausserdem Deine Identifikationsnummer an (ID-Nummern wurden 2008 an alle Bundesbürger verteilt). Das ist schon alles.

Bei Ledigen ohne Kinder ist die Steuerklasse immer I.

Beim Finanzamt war ich ja und dort wurde mich auf dieses Forular hingewiesen, das bringt jedoch nicht viel weil ich in dem Formular meine Situation nicht erklären kann und sogar angeben muss welche Steuerklasse ich bin, obwohl ich das ja nicht genau angeben kann.

weil ich in dem Formular meine Situation nicht erklären kann

Was willst Du da erklären ? Du bist ledig, hast keine Kinder - also Steuerklasse I. Das hätte man Dir beim Finanzamt auch gesagt,wenn Du gefragt hättest..

Seit dem 01.01.2011 ist das Finanzamt für die Steuerkarte und Steuerklasse zuständig, nicht mehr die Kommune. Gehe zu Deinem zuständigen Finanzamt. Die Steuerkarte von 2010 - letztmals von der Kommune ausgestellt - ist auch 2011 gültig. Falls Du diese Steuerkarte hast, lasse sie auf Steuerklasse 1 ändern und gebe sie beim Arbeitgeber ab. Falls Du keine Steuerkarte 2010 bekommen hast, lass Dir beim Finanzamt eine Ersatzlohnsteuerkarte mit Steuerklasse 1 erstellen und sofort zum Arbeitgeber. Falls beim Arbeitgeber keine Steuerkarte vorliegt, muss der den Nettolohn nach Steuerklasse 6 berechnen!

vielen Dank! mir wurden ja jetzt 2 Monate lang die Lohnsteuer abgezogen... kann ich die dann zurückerstatten lassen??

Sollte Dein Arbeitgeber die an das Finanzamt abgeführte Steuer nicht erstatten, hast Du folgende Möglichkeit: Anfang 2012 bekommst Du von Deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2011 zurück. Darauf hat er alle Lohnabzüge vermerkt. Mit dieser Lohnsteuerkarte und den entsprechenden Vordrucken ( bekommst Du Anfang 2012 beim Finanzamt oder der Kommune ) machst Du die Einkommenssteuererklärung 2011. Mit dem Steuerbescheid bekommst Du die abgeführte Steuer komplett ( 100% ) zurück. Diese kleine Mühe musst Du Dir dann machen; ohne Einkommenssteuererklärung bekommst Du das "zinslose Darlehen", das Du dem Finanzamt gabst, nicht zurück. Viel Erfolg!

Anfang 2012 bekommst Du von Deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2011 zurück.

Es gibt keine Lohnsteuerkarten 2011, zudem bekommt man seine Lohnsteuerkarte schon seit Jahren nicht mehr zurück, sondern nur noch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die per ELSTER übermittelten Beträge.

Du kannst einfach zum Bürgerbüro deiner Stadt gehen und fragen, ob die noch Lohnsteuerkarten ausstellen oder das elektronisch mit deinem Arbeitgeber regeln. Normalerweise wenn du alleinstehend bist, keine Kinder, hat man Lohnsteuerklasse I. Bei deinem Ausbildungseinkommen wirst du keine Lohnsteuer zahlen müssen, das ist jetzt nur, weil sie dich ohne Lohnsteuerkarte in VI eingestuft haben (die höchsten Abzüge). Dein Arbeitgeber wird die Lohnsteuer erstatten, sobald sie die Steuerkarte haben bzw. bei der dann folgenden Abrechnung.