Beglaubigte Kopie - Polizei

11 Antworten

Hallo,

ich denke mal, wenn das Aufgabe der Polizei wäre, würden die das auch übernehmen. Aber ein Pfarrer darf + kann das auch.

Grüsse + viel Erfolg - Deti

Im Grunde genommen darf jede siegelführende Stelle, also auch das Pfarramt oder die IHK, Beglaubigungen vornehmen - nur müssen sie es nicht, weil es nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört, fremde Schriftstücke zu beglaubigen. Und nur weil dort Sonntags Dienstpflicht herrscht, schon mal garnicht.

Die Auskunft der Polizei war also richtig.

G imager761

Das ist nicht die Aufgabe der Polizei ,dafür geht man entweder zum Rathaus oder eben zum Gericht ;) Aber die Polizei kann sowas nicht :) Lieben Gruß

Geh doch zu der Schule, die das Zeugnis ausgestellt hat. Ansonsten das Rathaus.

Heutzutage macht das die Polizei nicht mehr, sondern lediglich das Rathaus und das Bürgeramt.