Beglaubigte Kopie vom Fahrzeugschein?!

8 Antworten

Man kann eine beglaubigte Kopie des Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung Teil II beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Diese reicht bei einer Polizeikontrolle normalerweise aus. Es kann jedoch der Original-Schein nachgefordert werden.

Eine selbstangefertigte Kopie ist natürlich ungültig bzw. ersetzt in keinster Weise ein amtl. Dokument. Leider machen viele Unternhemen bei Liefer- oder Firmenfahrzeugen den Fehler - nur eine selbsterstellte Kopie beizulegen - dann trägt der Fahrer das Verwarngeld in Höhe von 10€.

Viele Grüße

Alex

Gute Antwort. Danke.

@Guste18

gern geschehen :)

Eine Kopie ist immer besser als gar keine Papiere, aber es kann passieren,  daß die Polizei die Kopie trotzdem nicht akzeptiert. Ich habe den Fahrzeugschein immer im Auto, und nicht im Geldbeutel.

Nein eine beglaubigte Kopie ersetzt das Original nicht.

Ist mir eigentlich auch klar.

Offiziell reicht es nicht.Ich würds aber machen,da man es mitunter bei Kontrollen durchgehen lässt.

eine urkunde muss den behörden immer im original vorgelegt werden