Darf die Schule mir mein Zeugnis NICHT aushändigen?

9 Antworten

Hi,

ja das ist überall so, denn die bücher sind ja streng genommen schuleigentum dass du nur geliehen hast, findest du diese nichtmehr hast du eigentlich die pflicht diese zu ersetzen ( nachzubestellen ) und der schule zu liefern, denn ansonsten verweigerst du denen ihr eigentum.. Das war jetzt bei einigen leute von unserer klasse auch so, die haben nur kompieen bekommen, d.h. sie bekommen das original erst wenn die bücher da sind. Das eine ist eine kopie, das andere nicht ;)

Nein, sofort das Schulamt kontaktieren

die VSO (Volkschulverordnung) hat diesen Punkt seit Jahren gestrichen. Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nicht. Im Gegenteil. Ein Zeugnis ist eine Urkunde im juristischen Sinne. Eine Vorenthaltung könnte den Tatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllen.

Du kannst die Bücher jedoch bezahlen.

Nicht bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

das Buch war von der Schule geliehen das Buch war davor schon gebraucht Schulen schreiben Ihre Bücher ab. Man muss Gegenstände die gebraucht sind nur nach der sog. Art und Güte ersetzen. Im übrigen muss die Schule dir eine Quittung bzw. eine Rechnung austellen. Darin muss erkennbar sein:

welches Buch fehlt, bzw. welches wurde beschädigt wie hoch ist der Neupreis wie lange war die Nutzung Wenn das Geld schon bezahlt wurde, sofort eine Rückerstattung wg. ungerechtfertiger Bereicherung verlangen.

Aber auf jeden Fall das zuständige Schulamt kontaktieren und ggfs. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer und Co. erheben.

Die Volkschulverordnung ist die Schweizer regelung, oder?

So ein Fass aufzumachen, ist wohl ein wenig albern. Wegen ein paar Bücher. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrer wird nichts bringen, denn das wird von denen ja nicht entschieden. Sicherlich könnte man das Schulamt kontaktieren, aber man könnte sich auch anders einigen. Die Bücher ersetzen und gut ist. DAs geh bedeutend ruhiger ab und wirkt sich auch nicht negativ auf die weitere Schullaufbahn aus.

Rein rechtlich gesehen steht dir das Originale Zeugnis auf jeden Fall zu. Wenn du nur eine Kopie von einem Zeugnis ausgehändigt bekommst und dich später damit mal irgendwo bewerben möchtest, kann es problematisch werden da es einige Arbeitgeber gibt die eine beglaubigte Zeugniskopie fordern. Ohne ein originales Zeugnis wird es unmöglich sein die Kopie beglaubigen zu lassen.

Ich denke allerdings, dass in diesem Fall ist eine reine Erziehungsmaßnahme. Bezahl doch einfach die verloren gegangenen Bücher und alles ist in Ordnung.

Wenn du das Eigentum der Schule nicht zurück gibst, dann kann sie in der Tat dein Zeugnis einbehalten.

Eine Kopie ist nur eine Kopie, also kein Originaldokument. Wenn die Kopie nicht zusätzlich beglaubigt ist, dann ist sie nix wert. Damit kannst du dich bei vielen firmen nicht bewerben, weil sie beglaubigte Kopien wollen.

Da ich dieses Jahr nicht von der Schule abgehe ist die Sache also nur halb so wild. Ich habe dann ja die ganzen Sommerferien Zeit, um die Bücher zu besorgen.

@saliero

dann ja die ganzen Sommerferien Zeit, um die Bücher zu besorgen

das kling ganz danach, dass du die Bücher nicht mehr hast?

Da es sich vermutlich nicht um ein Abgangszeugnis handelt, kann dir vorübergehend eine Kopie ausgehändigt werden, bis du den Verbleib der Bücher geklärt oder sie bezahlt hast... Da das Schuljahr (in NRW) bis Ende August geht, kann dir das Originalzeugnis bis dahin wohl juristisch vorenthalten werden.

Endet das Schuljahr nicht morgen? Morgen sind schließlich Sommerferien. Auch: Was ist denn der Unterschied zwischen einem Originalzeugnis und einer Kopie?

@saliero

Der Unterricht endet morgen - das Schuljahr Ende August! Daher kannst du sogar - wenn es notwendig ist - noch jetzt in den ersten Ferientagen "eingeladen" werden. Auch Nachprüfungen können in den Ferien stattfinden! Lehrer haben z. B. auf Anordnung in der letzten Ferienwoche täglich verfügbar zu sein!