Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund (Elternzeitvertretung )ohne ablaufdatum ?

1 Antwort

Ich vermute, daß im Arbeitsvertrag wohl steht: "Beschäftigung befristet als Elternzeitvertretung bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin" oder ähnliches.

Damit ist es, wie Du schon richtig schreibst, eine Befristung mit Sachgrund. Nun bist Du schwanger und hast das dem ArbG mitgeteilt.

Damit hast Du Kündigungsschutz - der Befristungsgrund ist noch nicht entfallen, und damit läuft auch das befristete Arbeitsverhältnis nicht aus.

Du mußt nun innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben - dann wird die Kündigung für unwirksam erklärt. Das ist leider notwendig.

Nun kommt es genau darauf an, wann Du die Kündigung zugestellt bekommen hast; wenn die 3 Wochenfrist abgelaufen ist, dann wird die Kündigung wegen der Wirksamkeitsfiktion nach § 7 KschG nachträglich wirksam.


Sollte die 3-Wochen-Frist abgelaufen sein, dann kann, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, auch ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Kündigung gestellt werden.

Voraussetzung für eine Zulassung der Kündigungsschutzklage,
die nach der 3- Wochen- Frist beim Arbeitsgericht eingeht, ist, dass
der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert, war die Klage innerhalb der 3- Wochen- Frist beim Arbeitsgericht einzureichen. Dieser Antrag kann nur innerhalb von 2 Wochen
nach Behebung der Hindernisse beim Arbeitsgericht gestellt werden.

Sollte die Frist versäumt worden sein, dann rate ich unbedingt, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.