Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund (Elternzeitvertretung )ohne ablaufdatum ?
HalloIch habe am 16.2.16 einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der für eine Elternzeitvertretung ist ohne ablaufdatum. Am 01.6.17 habe ich erfahren das ich Schwanger bin. Dies habe ich unverzüglich meinem AG mitgeteilt, da ich in Schichten Arbeite und im Reinraum in der Arzneimittel Herstellung tätig bin. Eine Woche später, wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt, plus Kündigung das ich zum 31.8.17 das Arbeitsverhältnis endet. Vorher wurde mir nicht schriftlich mitgeteilt, wann der befristete Arbeitsvertrag endet. Es wurde mir erst mitgeteilt, nach dem der Firma bekannt war das ich Schwanger bin. Meine Frage ist nun ob es rechtens ist? Danke für eure Hilfe
1 Antwort
Ich vermute, daß im Arbeitsvertrag wohl steht: "Beschäftigung befristet als Elternzeitvertretung bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin" oder ähnliches.
Damit ist es, wie Du schon richtig schreibst, eine Befristung mit Sachgrund. Nun bist Du schwanger und hast das dem ArbG mitgeteilt.
Damit hast Du Kündigungsschutz - der Befristungsgrund ist noch nicht entfallen, und damit läuft auch das befristete Arbeitsverhältnis nicht aus.
Du mußt nun innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben - dann wird die Kündigung für unwirksam erklärt. Das ist leider notwendig.
Nun kommt es genau darauf an, wann Du die Kündigung zugestellt bekommen hast; wenn die 3 Wochenfrist abgelaufen ist, dann wird die Kündigung wegen der Wirksamkeitsfiktion nach § 7 KschG nachträglich wirksam.
Sollte die 3-Wochen-Frist abgelaufen sein, dann kann, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, auch ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Kündigung gestellt werden.
Voraussetzung für eine Zulassung der Kündigungsschutzklage,
die nach der 3- Wochen- Frist beim Arbeitsgericht eingeht, ist, dass
der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zumutbaren Sorgfalt verhindert, war die Klage innerhalb der 3- Wochen- Frist beim Arbeitsgericht einzureichen. Dieser Antrag kann nur innerhalb von 2 Wochen
nach Behebung der Hindernisse beim Arbeitsgericht gestellt werden.
Sollte die Frist versäumt worden sein, dann rate ich unbedingt, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.