ALG1 läuft demnächst aus, neuer Anspruch?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die genaue bestehende (Rest)Anspruchsdauer für ALG 1 kann Dir nur die Bundeagentur für Arbeit verraten.

Durch die 15 Monate sollte neuer Anspruch erworben worden sein.

Also ab zur Agentur für Arbeit :)

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. wieder auf 12 Monate Versicherungspflicht ( gezahlte Arbeitslosenversicherung ) kommst, dann würde wieder für min. 6 Monate ein neuer Anspruch bestehen und der alte nicht verbrauchte käme dann dazu, wenn seit der ersten Entstehung noch keine 4 Jahre vergangen sind.

Anscheinend nicht, denn wenn du einen neuen Anspruch gehabt hättest, hätten sie diesen genommen und den Restanspruch hinzu gerechnet! Vorausgesetzt ich habe deine Frage richtig verstanden 😬

Barmil760 
Fragesteller
 06.07.2021, 12:20

Ich habe vor einer Woche ALG1 beantragt, den Bescheid habe ich noch nicht bekommen

du hast 15 Monate in zwei Jahren? Dann hast du jetzt Anspruch auf 6 Monate ALG 1. Der "Rest" steht nicht mehr zur Verfügung

isomatte  06.07.2021, 12:27

Und warum nicht ?

brennspiritus  06.07.2021, 12:27
@isomatte

Weil es nicht mehrt als 6 Monate gibt

isomatte  06.07.2021, 12:29
@brennspiritus

Blödsinn !

Nicht verbrauchter ALG - 1 Anspruch kann seit der ersten Entstehung innerhalb von 4 Jahren wieder in Anspruch genommen werden.

brennspiritus  06.07.2021, 12:30
@isomatte

aber nicht, wenn neuer Anspruch entstanden ist

isomatte  06.07.2021, 12:32
@brennspiritus

Aber sicher !

Solange noch keine 4 Jahre vergangen sind und kein voller neuer ALG - 1 Anspruch von 12 Monaten erworben worden ist, geht der nicht verbrauchte Anspruch auch nicht verloren.

brennspiritus  06.07.2021, 12:32
@isomatte

ok, dann lerne ich was dazu. ich recherchiere das mal :)

isomatte  06.07.2021, 12:39
@brennspiritus

Mach das !

Der neu erworbene Anspruch hat nichts mit dem nicht verbrauchten Anspruch zu tun, zumindest hier in diesem Fall, weil er sich nur einen neuen Anspruch von 6 Monaten erworben hat, bei 16 Monaten wären es 8 Monate neuer Anspruch gewesen.

In dem Fall wird dann nur der ALG - 1 Anspruch neu berechnet, ist der neue Anspruch höher als der alte, dann würde er auch diese 1 1/2 Monate Restanspruch das höhere ALG - 1 bekommen, im anderem Fall natürlich auch, also wenn der nicht verbrauchte Anspruch höher wäre, dann würde er auch für die neu erworbenen 6 Monate das höhere ALG - 1 bekommen.

Er hat dann also 6 + 1 1/2 Monate = 7 1/2 Monate Anspruch auf ALG - 1.