Beförderung - Neuer Vertrag inkl. Probezeit?

4 Antworten

In der Summe darf die Probezeit 6 Monate betragen. Mehr als 3 Monate in der neuen Position sind also nicht mehr möglich.

Mikado0906 
Fragesteller
 29.04.2013, 15:22

Vielen Dank - offen bleibt, ob es überhaupt OK ist, bei einer Beförderung einen brandneuen Vertrag abzuschließen? In anderen Unternehmen habe ich auch ab und an schon einmal die Position gewechselt, jedoch ist mir das noch nie untergekommen.

ralosaviv  29.04.2013, 17:47
@Mikado0906

Natürlich kann man einen gänzlich neuen Vertrag abschließen. Es kommt eben darauf wann, wieviele Vertragsbedingungen sich ändern. Von Nachteil ist das jedenfalls nicht. Ganz unabhängig von der Position tritt aber ab dem 7. Beschäftigungsmonat im gleichen Unternehmen (abhängig von der Anzahl der Beschäftigten) der Kündigungsschutz ein und eine verkürzte Kündigungsfrist gem. § 622 BGB ist ebenfalls nicht mehr zulässig, so dass eine Probezeitvereinbarung über eine Gesamtdauer von 6 Monaten hinaus den ArbG nichts mehr nützt.

Warum fragst Du nicht einfach in der Personalabteilung nach. Vielleicht ein Versehen wenn nein wird man Dich dort schon entsprechend aufklären und Du kannst dann entsprechend argumentieren.

Hier macht das wenig Sinn.

es kann eine neue Probezeit vereinbart werden, wenn es sich um einen völlig anderen Job bzw. Aufgabengebiet handelt. eine reine Beförderung innerhalb eines Teams, so dass man "nur" merh Verantwortung hat, aber eigendlich das selbe macht wie vorher, da kann die Probezeit nicht einfach nochmal neu eingesetzt werden.

ralosaviv  29.04.2013, 17:50

Wenn das richtig wäre, könnten ArbG ja relativ leicht sämtliche Kündigungsschutzvorschriften umschiffen. Einem nicht mehr erwünschten ArbN könnte so leicht über ein neues Vertragsangebot innerhalb einer neuen Probezeit eine Kündigung ausgesprochen werden, obwohl er vielleicht schon 5 Jahr im Unternehmen beschäftigt gewesen ist. Also: nein, die Antwort entspringt einer Fehlinterpretation der entsprechenden Gesetzestexte.

tapri  29.04.2013, 19:08
@ralosaviv

der AN muss die Beförderung ja nicht annehmen, wenn er da ne Falle dahinter vermutet

Eine Verlängerung der Probezeit ist innerhalb der ersten 6 Monate möglich. Dies gilt selbst dann, wenn die zunächst vereinbarte kürzere Probezeit bereits abgelaufen ist.

Allerdings ist die Verlängerung der Probezeit nur einvernehmlich möglich; man muß sich also mit dem Mitarbeiter hierauf verständigen.

Anstatt die Probezeit über 6 Monate hinaus zu verlängern, bietet sich auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu einem wenige Monate später liegenden Beendigungstermin mit bedingter Wiedereinstellungszusage an.

Die Wiedereinstellung steht dabei unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer sich noch bewährt. Den Aufhebungsvertrag muß man vor Ablauf der Probezeit schließen (diese Lösung hat sogar den Segen des BAG: 7. 3. 2002, 2 AZR 93/01, NZA 2002, 1000).

DerSchopenhauer  29.04.2013, 18:18

Man darf nur nicht 2 Dinge verwechseln (auch wenn beides oft deckungsgleich im Vertrag ist):

Probezeit: Ausschließlich verkürzte Kündigungsfrist

Kündigungsschutzgesetz: greift erst nach 6 Monaten

D. h. auch nach Ablauf der Probezeit von z. B. 3 Monaten kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden; erst nach 6 Monaten hat man den Kündigungsschutz (Kleinbetriebsregelung ist zu beachten) ob mit oder ohne Probezeit.

Jede Probezeit über 6 Monate hat auf den Kündigungsschutz keine Wirkung - ist also unsinnig und verfehlt seinen Zweck.

Bei einer längeren Probezeit als 6 Monate kann man das Arbeitsverhältnis zwar nach den 6 Monaten weiterhin mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden; allerdings braucht man nun allerdings einen Kündigungsgrund. Und ein solcher ist nicht immer „zur Hand“.

Die Frist in § 622 BGB ist keine Maximalgrenze!!!

Eine längere Probezeit als 6 Monate ist grundsätzlich zulässig, wenn ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber ein Interesse an einer solchen langen Probezeit haben kann, da z.B. eine Erprobung des Arbeitnehmers innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, NJW 1985, 2158) hat sogar eine Probezeit von 18 Monaten (also 3 x länger als die “normale Probezeit”) eines Orchestermusikers als zulässig angesehen.

Familiengerd  12.08.2013, 22:47
@DerSchopenhauer

Bei einer längeren Probezeit als 6 Monate kann man das Arbeitsverhältnis zwar nach den 6 Monaten weiterhin mit einer kürzeren Kündigungsfrist beenden

Das ist falsch! Nach 6 Monaten ist "Schluss" mit der verkürzten "Probezeit"-Kündigungsfrist!

Denn das BGB § 622 Abs. 3 schreibt bekanntlich vor:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.