Entfristung Arbeitsverhältnis, neuer Arbeitsvertrag erforderlich?
Hallo.
Mein bisher immer wieder mit Befristung verlängerter Arbeitsvertrag aus 2009 soll jetzt entfristet werden. Soweit so gut. Nun hat mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) mir statt eines bisher immer üblichen Änderungsvertrages in welchem auch jedes Mal auf den ursprünglichen Vertrag aus 2009 verwiesen wurde einen komplett neuen Vertrag vorgelegt, mit Beginndatum 01.01.2018.
Entstehen mir dadurch möglicherweise Nachteile (Stichwort: Jubiläumsdienstzeit oder sogar Probezeit)?
Gefühlt würde ich mir lieber einen Änderungsvertrag zum Vertrag aus 2009 mit Verweis auf die Entfristung ausstellen lassen.
Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
7 Antworten
Deine dienstzeit wird angerechnet, ebenso muss die Vorzeit in der Stufe deiner Eingruppierung berücksichtigt werden.
Also ist es kein Nachteil einen neuen unbefristeten Vertrag zu unterschreiben mit Beginndatum 01.01.2018? Weil die früheren Vereinbarungen automatisch anerkannt werden?
Eine Probezeit kann es nicht mehr geben und die Betriebszugehörigkeit zählt vom ersten Tag der Befristung und fängt jetzt nicht bei "Null" an.
Außerdem darf der neue Arbeitsvertrag keine gravierende Verschlechterung für den AN bringen, wenn sich die Tätigkeit nicht ändert.
Hier gibt es auch ein Urteil des EuGH:
Ich weiss nicht, wie es im ÖD ist, aber in der "privaten Wirtschaft" sollte es tatsächlich "nur" eine Änderung geben.
Als ich einen AG hatte, der zwar kein ÖD war, aber dem ÖD angeglichen.. kriegte ich tatsächlich einen ganz neuen Vertrag.
Da wir uns gerichtlich trennten uind ich eine Abfindung für die geamte Betriebszugehörigkeit kriegte, war die Dauer der Betriebszugehörigkeit also tatsächlich unstrittig (ich hatte übles befürchtet).
Wie gesagt, ÖD ist ja immer noch mal speziell.. Eingruppierungsstufen etc.. da würde ich schon mal gucken, ob ein echter Fachmann Dir was sagen kann. Ggf. auch statt Anwalt eben eine Gewerkschaft.
Bei solchen wichtigen Fragen sollte man sich nie auf Auskünfte aus dem Internet verlassen! Sicherlich sind die Ratschläge hier alle gutgemeint. Aber niemand kennt deine Verträge!
Frage deinen Arbeitgeber (Personalsachbearbeiter). Er wird dir bereitwillig alles erklären. Du kannst dich auch bei eurer Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) oder der Gewerkschaft erkundigen.
Ich war extra in meinen Unterlagen wühlen, ist zwar schon fast 30 Jahre her, aber war bei mir damals auch so. Mit der Festeinstellung ein neuer Arbeitsvertrag aus 1 DIN A 4 Blatt ;-), die Dienstzeit aus der Befristung wurde mitgerechnet. Erkundige dich doch beim Personalrat.
Ich kann dir im Moment nicht sagen, ob es hierfür Gründe gibt, warum das so gehandhabt wird.