Arbeitsvertrag: Ist eine erneute Probezeit beim wechsel zum Unbefristeten Vertrag erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Durch den unbefristeten Arbeitsvertrag im Anschluss an Deinen befristeten entsteht kein neues Arbeitsverhältnis.

Zwar kann der Arbeitgeber eine erneute Probezeit vereinbaren, so dass sich insgesamt eine Probezeit von mehr als 6 Monaten ergibt.

Das ist (arbeits)rechtlich aber bedeutungslos!

Denn die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die mit einer Probezeit verbunden sind - also jederzeitige Kündigungsmöglichkeit ohne (für den Arbeitgeber) Begründung mit verkürzter Frist - wirken nur für längstens 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses (Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3), selbst wenn arbeitsvertraglich sich eine längere Probezeit ergibt!

Du kannst den neuen unbefristeten Arbeitsvertrag also bedenkenlos unterschreiben; die Probezeit wirkt mit ihren arbeitsrechtlichen Konsequenzen längstens für 6 Monate - beginnend mit Deinem allerersten Arbeitstag bei Deinem Arbeitgeber, also seit Beginn des befristeten Arbeitsvertrags.

Im genannten Gesetz heißt es:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Und wie gesagt: Dein Arbeitsverhältnis beginnt mit dem unbefristeten Vertrag nicht neu, sondern zählt seit Beginn Deines befristeten Arbeitsverhältnisses!

im vertagsrecht ist alles erlaubt?

ist es denn nögitig eine probezeit zu vereinbaren?

frage mal deinen betriebsrat oder eine gewerkschaft.

Und was soll das alles jetzt heißen??

Ja, alles rechtens

Und was soll sich aus Deinem "Ja" - Deiner Meinung nach - konkret als Konsequenz für den Fragesteller ergeben?