Darf der Arbeitgeber bei Vertragsänderung die Probezeit erneuern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dem Frieden würde ich auch nicht trauen!

Das solltest Du Deinem Arbeitgeber auch ganz deutlich zu verstehen geben! Nur weil sich Deine Arbeitszeit erhöht, muss doch keine neue Probezeit in den Vertrag!

Solchen Arbeitgebern sollte man tüchtig auf die Finger hauen :-/

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:26

ich hab halt angst das er das nutzt um mich einfacher kündigen zu können, ohna angaben von gründen. es sind mehrere Mitarbeiter ausgestiegen aus der Firma und deswegn soll ich hochgestuft werden, aber unter solchen bedingungen find ich es sehr fragwürdig.

auchmama  24.06.2015, 15:28
@SnapySDS

Deine Bedenken sind für mich absolut begründet! Ich habe weiter unten schon einen Kommentar geschrieben!

Du solltest der erneuten Probezeit bitte NICHT zustimmen! Wenn er auf Deine Arbeitskraft wirklich wert legt, wird er die Stundenzahl auch so erhöhen. Ansonsten kannst Du Dir doch selber ausrechnen, was er damit bezwecken "wird"!

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:30
@auchmama

ja, spiele auch mit dem gedanken, einfach ab zu lehnen, weil ich denke er wird es nicht anders machen wollen, aber ich bin echt auf die zusätzlichen stunden angewiesen... :(

auchmama  24.06.2015, 15:33
@SnapySDS

Du bist aber auch ganz sicher auf die jetzigen 80 Stunden angewiesen!

In welcher Branche bist Du denn beschäftigt?

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:34
@auchmama

an einer Tankstelle... ja ich bin halt jetz extrem verunsichert.

Nein, wozu auch er kennt Dich jetzt ja und die Probezeit ist vorbei. 

Selbst wenn Du einen neuen Vertrag bekommst, dann ohne Probezeit, alles andere ist unseriös.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:22

ja das denk ich mir auch, aber wenn ich ablehne bleib ich auf meinen 80 Stunden. :(

auchmama  24.06.2015, 15:25
@SnapySDS

Und wenn Du der Probezeit zustimmst, bist Du vielleicht in wenigen Wochen arbeitslos! Er kann Dich dann jederzeit vor die Tür setzen!

Dann lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!

Jetzt hast Du immerhin einen "unbefristeten" Arbeitsvertrag! Mit Deiner Zustimmung sitzt Du sofort auf dem Schleudersitz!

mafrmt00  24.06.2015, 15:26
@SnapySDS

Gibt es einen Betriebsrat in dem Unternehmen? Dann geh doch dort mal vorbei und rede mit dem.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:27
@auchmama

ja das ist ja meine beführchtung

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:27
@mafrmt00

nein sind ein zu kleines unternehmen.

auchmama  24.06.2015, 15:31
@SnapySDS

Lass Dich auf das Spielchen bitte nicht ein! Auch Chefs kleiner Betriebe haben sich an gewisse Spielregeln zu halten!

Vielleicht solltest Du Dir für die Zukunft mal einen Job in einem größeren Betrieb suchen! Ganz unabhängig von den jetzigen 80 oder künftigen 140 Stunden!

Darf ich mal fragen in welchem Bereich Du tätig bist?

Maximilian112  24.06.2015, 15:53
@auchmama

Jetzt hast Du immerhin einen "unbefristeten" Arbeitsvertrag! Mit Deiner Zustimmung sitzt Du sofort auf dem Schleudersitz!

Das ist nicht richtig so, Sorry. Nach einem halben Jahr Zugehörigkeit geht das rechtlich ganz einfach nicht.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 16:26
@Maximilian112

bin seit 1 1/2 Jahren in der Firma

Familiengerd  24.06.2015, 20:03
@auchmama

Keine Aufregung:

Die neu vereinbarte Probezeit ist völlig irrelevant, sie hat keine arbeitsrechtliche Bedeutung!

Die neue Probezeit wird rechtlich nicht relevant sein. Du kannst das also auch ruhig unterschreiben.

Eine veränderte Kündigungsfrist ist nur bis zu einem halben Jahr Zugehörigkeit möglich. Danach kann der Betrieb Probezeiten verhängen wie er möchte, sie sind nicht anwendbar.

Sollte es ein Kleinbetrieb sein (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) wäre eine Kündigung allerdings jederzeit ohne Grund möglich, das Kündigungsschutzgesetz ist nicht anwendbar. Das hat aber mit der Probezeit nix zu tun.

Aber eine Gefahr der Kündigung sehe ich hier weniger. Du schreibst doch selbst das der Chef Leute brauch.

Maximilian112  24.06.2015, 15:48
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Das ist aus dem § 622 BGB in dem Kündigungsfristen geregelt werden.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:54

Brauch er auch, ich denk ja der will sich absichern, weil mehrere jetzt abgesprungen sind, aber ich hab trotzdem das gefühl das es nicht richtig ist.

Maximilian112  24.06.2015, 16:00
@SnapySDS

Die jetzige vereinbarte Probezeit wird rechtlich nicht relevant sein. Der Chef kann sie nicht anwenden. Egal ob Du unterschrieben hast.

Das ist nix anderes als ein Versuch Druck auszuüben. Jeder der denkt er ist sofort kündbar arbeitet etwas anders und sagt JA zu Überstunden zB

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 16:24
@Maximilian112

Okay... Danke für die hilfe :)

das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat am 28.02.2002 entschieden, dass genau diese Sache nicht zulässig ist. Ein Grundsatzurteil gibt es dazu zwar wohl noch nicht, dennoch ist davon auszugehen, dass sich andere Gerichte dieser Entscheidung anschließen würden.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:54

Danke das ist sehr hilfreich, ich bersuche nochmal irgendwie mit ihm zu reden, aber ich brauch die zusatz stunden

Joergi666  24.06.2015, 15:56
@SnapySDS

ich würde ihn einfach konkret auf das Urteil verweisen (ggf. ausdrucken und vorlegen)

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 15:58
@Joergi666

okay werd ich mal versuchen :) Danke... aber angenommen ich würd das so unterschrieben wie er das grad gern hätte, ist die probezeit dann zulässig?

Joergi666  24.06.2015, 16:15
@SnapySDS

wenn die erneute Probezeit generell rechtwiedrig ist, ist entsprechend auch die Vereinbarung im Arbeitsvertrag nicht zulässig.

SnapySDS 
Fragesteller
 24.06.2015, 16:25
@Joergi666

Okay... :) Danke nochmal für die Hilfe...

Familiengerd  24.06.2015, 20:00

Die Unzulässigkeit ergibt sich schon aus dem Gesetz: Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 Abs. 3.

Um genauer zu sein:

Ein Arbeitgeber kann zwar eine relativ beliebig lange - wenn er will - Probezeit vereinbaren, die ist arbeitsrechtlich aber völlig bedeutungslos, wenn sie über 6 Monate hinaus geht.

Denn die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer Probezeit (jederzeitige Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist von 14 Tagen) greifen nur bei einer Probezeitdauer von längstens 6 Monaten.

Joergi666  25.06.2015, 10:39
@Familiengerd

der § 622 besagt aber noch nicht, dass ein neuer Arbeitsvertrag nicht auch ein neues Arbeitsverhältnis begründet (wo dann ggf. wieder eine Probezeit zulässig wäre) - die rechtliche Fragestellung bezieht sich meines Erachtens deshalb vordergründig darauf, wie einzelne Arbeitsverhältnisse / einzelne Arbeitsverträge direkt hintereinander zu werten sind. Es geht hier ja nicht nur z.B. um eine einfache Vertragsverlängerung, dann wäre der § 622 natürlich eindeutig anwendbar. So wie ich die Sache verstanden habe handelt es sich hier um eine klassische "Rechtslücke" .