Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?

1 Antwort

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Nach gerade mal 7 Monaten und dann auch noch angesichts der aktuellen Situation wohl eher nicht.

Zu beachten ist auch, dass deine Frau zwar einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel hat, dies jedoch nur, wenn sie mit einem entsprechenden Visum eingereist ist. Als Peruanerin darf sie zwar auch ohne Visum einreisen, dies aber nur fuer maximal 90 Tage. Peru zaehlt nicht zu den Staaten, bei denen normalerweise nach einer visumfreien Einreise auch ein Aufenthaltstitel gewaehrt werden kann.

Das wird sich wahrscheinlich noch ein Weilchen hinziehen und ob das mit dem Aufenthaltstitel ueberhaupt klappt, erscheint vorerst eher fraglich.

Uldafra 
Fragesteller
 28.05.2020, 12:42

Ja, mit dem Visum hast du Recht, da es aber um das Wohl des Kindes geht, besteht die Möglichkeit auch die Möglichkeit der Nachholung des Visaverfahrens auch innerhalb Deutschlands.

Dies war uns durchaus bewusst aber da sie sowieso nicht ausgewiesen werden darf, kann ich eine solche Verzögerung nicht nachvollziehen. Egal in welche Richtung die Entscheidung vorerst geht.

Dazu muss ich auch sagen, dass alle Unterlagen komplett sind. Da wir im letzen Jahr sogar heiraten wollten in Deutschland liegen sogar Geburtsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse und alles incl Apostillen vor.