Elternzeit im Ausland. Nebentätigkeit genehmigen lassen bzw. erfährt der deutsche Arbeitgeber überhaupt davon wenn ich im Ausland arbeite?

3 Antworten

Der Arbeitgeber darf Nebentätigkeiten nur in Ausnahmefällen verbieten, wenn z.B. deine Haupttätigkeit erkennbar darunter leidet (mehr als 48 Wochenstunden). Da du aber aktuell gar nicht arbeitest, ist das egal.

Eine Ausnahme wäre, wenn du bei einem direkten Konkurrenten arbeitest, das kann unangenehme Folgen haben.

Die Genehmigung bzw. Anmeldung ist nur relevant, wenn du Elterngeld beziehn würdest. Und das müsstest du dem Amt melden. Ansonsten kannst du in deiner Elternzeit machen, was du willst.

    Neu ab 2015: Das ElterngeldPlus und flexiblere Elternzeit www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=212396.htmlDas  Elterngeld gehört zu den wichtigsten familienpolitischen Geldleistungen in Deutschland. Es hilft den Familien, ihre wirtschaftliche Existenz in den Monaten ...

Was hat das mit der Frage zu tun?

@brennspiritus

Es steht dort unter einem weiterführenden Lind das man in der Elternzeit einen Teilzeitjob ausüben darf dies verlängert die Elternzeit..

aber es ist doch logisch das man nicht ohne Zustimmung des ersten Arbeitgebers in einer anderen Firma einen Vollzeitjob ausüben darf..