Kann man zwei Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber parallel haben

2 Antworten

Ja, das ist sogar im Elternzeitgesetz ausdrücklich geregelt. Du könntest sogar mit Zustimmung des Arbeitgebers des ruhenden Arbeitverhältnisses eine Beschäftigung während der Elternzeit mit einem anderen Arbeitgeber aufnehmen, ohne die Rücker in das alte Arbeitsverhältnis nach dem Ende der Elternzeit zu gefährden.

Ja, du darfst während der Karenz einen Minijob annehmen, auch beim gleichen Arbeitgeber. Der alte Vertrag der ruhend ist wird davon nicht berührt. Das ist alles wie schon gesagt im Mutterschutzgesetz geregelt. Das du eine neue Personalnummer dafür bekommst ist auch normal da der andere Vertrag ja weiter ruht. Ist also alles in Ordnung so.