Kann man trotz eingestelltem Verfahren, mit Auflage, Polizist bzw. Beamter werden?
7 Antworten
Es müssen alle gerichtlichen Verfahren - auch eingestellte - angegeben werden. Wenn man etwas verschweigt, wird man unverzüglich entlassen, sobald es rauskommt. Ob was rauskommt oder rauskommen kann, wage ich nicht zu beurteilen. Aber mit diesem Damoklesschwert würde ich nicht leben/arbeiten wollen.
Gruß S.
Wenn man nicht Vorbestraft ist, steht der Laufbahn als polizist nichts im wege.
Die Polizei oder eine Beamtenstelle des öffentlichen Dienstes darf dich in deinem Bewerbungsgesrpäch nicht auf ein eingestelltes Verfahren oder auf ein Verfahren dem dir keine Schuld zugesprochen wurde ansprechen.
Der leitender in der Dienststelle wird dir wahrscheinlich aus neugierde die Frage stellen aber es steht dir frei zu antworten.
Polizisten haben auch Gewerkschaften an die kann man sich auch im zweifesfall wenden.
Ansonsten musst du es so sehen:
Auch gegen polizisten laufen manchmal verfahren und viele werden wieder eingestellt.
Solange das verfahren eingestellt wurde, bist du weder Vorbestraft noch etwas anderes.
Also hast du keinen grund zu Sorge.
Wovon ich aber abraten würde ist eine Bewerbung, während das Verfahren läuft, denn über den baldigen Ausgang kann die Polizei nichts sagen.
Außerdem zählt auch wegen was du Angeklagt bist oder wegen was ein verfahren gegen dich läuft.
Im Allgemeinen ja, besonders förderlich ist das aber nicht. Letzlich kommt es darauf an, wo man sich bewirbt, welche alternativen Bewerber es noch gibt, und worum es in den Verfahren, das gegen Geldauflage eingestellt wurde ging.
In jeden Fall muß man sich darauf vorbereiten, das man im Bewerbungsgespräch darauf angesprochen wird.
Wenn du nicht verurteilt wurdest, hast du auch keine Eintragung im Bundeszentralregister. Ansonsten gilt bis zur Verurteilung immer noch die Unschuldsvermutung.
Also dürfte da deiner Laufbahn diesbezüglich nichts im Wege stehen.
Es kommt immer darauf an, um was es bei der Sache ging! Eine pauschale Antwort gibt es da nicht.