Kann ein Polizist wegen Straftaten entlassen werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi Adjektivbomber,

... Polizisten, die Straftaten begehen, können mit der Einleitung folgender Verfahren rechnen:

  1. Straf-/Ordnungswidrigkeitenverfahren
  2. Disziplinarverfahren
  3. Zivilrechtsverfahren

Bei der gerichtlichen Feststellung, dass Straftaten nachweislich begangen wurden, hat der/die verurteilte Polizist/-in in Verbindung zum abgeschlossenen Verfahren die gelisteten Rechtsfolgen zu erwarten:

  1. Geldbuße/-strafe und/oder Freiheitsstrafe
  2. Verlust der Fahrerlaubnis (möglich)
  3. Einziehung von Vermögen (möglich)
  4. Disziplinarstrafe
  5. Schadensersatzforderungen des Dienstherrn (möglich)

Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis unter Aberkennung der Beamtenrechte sind die höchste und schwerste Disziplinarfolge nach einem Dienstvergehen. Das Begehen von Straftaten im Dienst/außerhalb des Dienstes zählen als Dienstvergehen, was die Einleitung eines internen (behördlichen) Disziplinarverfahrens nach sich zieht. Allerdings hat nicht jedes Dienstvergehen auch eine Entlassung aus dem Dienst zur Folge. Weitere Folgen können z. Bsp. sein, die Rüge, ein Verweis, eine Geldbuße, Gehaltskürzung, eine Zurückstufung im Dienstrang. Eine vorläufige Suspendierung vom Dienst kann bereits im Vorfeld - auch wenn das Verfahren noch nicht vor einem Gericht eröffnet oder abgeschlossen worden ist - erfolgen.

IdS

MrDirekt

Natürlich, und zwar nach der Bundes-oder Landesdisziplinarordnung. Bei einem Jahr Freiheitsstrafe - auch auf Bewährung - ist ohnehin das Ende vorprogrammiert

Wenn er eine Straftat begeht und dafür rechtskräftig verurteilt wird, wird er vom dienst suspendiert. Ist es eine Straftat die mit einer Geldstrafe bestraft wird, dann wird er wohl seinen rang verlieren und herabgestuft. Ist es schlimmer(Mord, Bankraub ectr.)kommt er sowieso in den Knast und verliert auch seinen Beamtenstatus.

Natürlich wird der entlassen und verliert auch die Pensionsansprüche. Voraussetzung für den Polizeiberuf- negatives Führungszeugnis und das hat er dann nicht mehr

Ganz einfach: Wen egal wer ob Polizist oder Bundeskanzler(rin) alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.BGB Wen du einen Polizeibeamten bei einer Straftat, Beobachtest must du ihn Anzeigen,oder du machst dich mit Strafbar (wegen beihilfe,)einer Straftat !!!!!