Baugenehmigung: Welche Nachbarn müssen einbezogen werden?
Hallo, wir haben vor, ein Einfamilienhaus zu bauen. Für die Baugenehmigung sollten ja die Nachbarn einbezogen werden, und nach Möglichkeit auch zustimmen. Nur: Wer ist denn rechtlich gesehen "der Nachbar"? Sind das nur die Eigentümer der Grundstücke, mit denen wir eine gemeinsame Grenze haben? Oder z.B. auch Eigentümer auf der anderen Straßenseite? An einer Seite unseres Grundstücks geht ein Fußweg entlang, sind die Eigentümer auf der anderen Seite des Fußweges auch Nachbarn in diesem Sinne?
3 Antworten
Sind das nur die Eigentümer der Grundstücke, mit denen wir eine gemeinsame Grenze haben?
Ja
sind die Eigentümer auf der anderen Seite des Fußweges auch Nachbarn in diesem Sinne?
Das kommt darauf an, wem der Fußweg gehört.
Es ist ein öffentlicher Fußweg.
Alle Parzellen die an euer Grundstück angrenzen sind Nachbarn. Die werden aber auch nur dann beteiligt und müssen zustimmen, wenn z.B. die erforderliche Abstandsfläche unterschritten wird. Andernfalls haben die Nachbarn nix zu sagen.
In Bezug auf was? Bei meinem letzten Bauantrag in Baden-Württemberg hat die Abstandsfläche gepaßt und kein Nachbar wurde einbezogen (3-Familienhaus).
§ 55 LBO BW
Nachbarbeteiligung
(1) Die Gemeinde benachrichtigt die Eigentümer angrenzender Grundstücke (Angrenzer) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Eingang der vollständigen Bauvorlagen von dem Bauvorhaben. ...
Ich würde die Eigentümer von allen benachbarten Häusern, auch auf der anderen Straßenseite, unterschreiben lassen. Nicht dass sich einer auf den Schlips getreten fühlt, weil er nicht gefragt wurde, und auf dumme Gedanken kommt. Du willst doch mit allen in Frieden leben.
Die angrenzenden würden aber reichen
Die Beteiligung der Nachbarn ist in einigen Bundesländern, z.B. BY und BW grundsätzlich vorgeschrieben.