Garage/ Schuppen ohne Baugenehmigung im Innenbereich

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Geh zu Deinem Bauamt und frage nach Genehmigung für einen Geräteschuppen. Carport ist genehmigungsfrei, weil die Seiten offen sind. Es bedarf keine "erschlossenes" Grundstück um bauen zu dürfen - bei Wohnbauten ist das anders. Stromverlegung ist nicht genehmigungspflichtig. Es muß nur der Norm entsprechen. Bei Landwirschaft ist das anders Da darf ein Schuppen gebaut werden, ohne Genehmigung, joch muß die Statik stimmen.

yam380 
Fragesteller
 06.11.2011, 11:03

Hallo Joscho, danke für deine Antwort. Kann man das auch irgendwo nachlesen? Ich brauche warscheinlich einen rechtlichen Nachweis um diesen bei der Gemeinde einzufordern.

JoScho  06.11.2011, 11:09
@yam380

Nieders. Bauordung

Seehausen  27.08.2012, 22:14

Weder hilfreich noch richtig. Denn:

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.

Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.

Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.

Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.

Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.

Also erstmal sind 9-12qm je nach Bundesland ohne Baugenehmigung möglich. Wenn man über die QM zahl kommt und keine Genehmigung hat kann es passieren das Du es wieder abreißen mußt. Viele Gemeinde holen sich Luftbilder rein um Schwarzbauten aufzudecken ..

Seehausen  27.08.2012, 22:15

Unsinn.

Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts einhalten.

Und was Innenbereich ist ergibt sich aus § 34 BauGB, nicht aus der LBO. Und nicht erschlossene Grundstücke können auch nicht zum Innenbereich gehören.

Und auf einem nicht erschlossenen Grundstück darf man nichts bauen, denn zur Erschließung gehört der unmittelbare Zugang zur öffentlichen Verkehrsfläche. Also erst recht keine Garage, weil das nie als Garage genutzt werden kann.

frag doch einfach bei der Baubehörde nach