Garage auf Grundstücksgrenze bauen. Unter welchen Voraussetzungen... Baugenehmigung?

5 Antworten

Puh, dass ist schwer. Die Gemeinden kochen da alle ein anderes Süppchen. Geh mal zu deiner Stadt und erkundige dich. Ich meine aber, dass eine Grenzbebauung heute nicht mehr so ohne weiteres geht. Mir schwirrt da was von 3 Metern Mindestabstand im Kopf rum.

Aber besser auf der Gemeinde mal nachfragen. Persönlich hingehen, nicht schreiben. Meist werden nur Anträge bearbeitet. Als ich denen mal eine E-Mail wg. Bauen geschrieben hab ist nie was zurück gekommen. Erst als ich aufgeschlagen bin wurde kurz Auskunft gegeben.

Die BayBo hat klare Regeln aufgestellt. Mit wirren im Kopf ist dem Fraganten nicht geholfen. Besser mal nichts schreiben, als dumme Vermutungen.

@enginmachine

Oh, Entschuldigung, dass sich nicht jeder so vorzüglich wie Sie auskennt. *sarkasmusaus* Es gibt keinen Grund andere Antworten beleidigend abzuwerten.

Mit ziemlicher Sicherheit benötigst du 1. eine Genehmigung (egal ob es für die Nachbarn ok ist) und wirst die Grenze für die Grenzbebauung (Länge) einhalten müssen. Gibt es einen Bebauungsplan? Am besten zum Bauamt gehen und dort informieren, spart ne Menge Ärger.

Garagen brauchen keine Abstandsfläche. Die kannst du also an die Grenze setzen, sofern dort laut Bebauungsplan überhaupt gebaut werden darf.

Eine Baugenehmigung wird aber selbstverständlich benötigt.

In der Baybo gibt es eine klare Definition, deine ist absolut falsch.

Garagen dürfen auf die Grundstücksgrenze gebaut werden. Die Seitenfläche, also da wo der Nachbar draufschaut, darf aber nicht größer als 25 m2 sein. Also bei 2,50m Höhe nicht mehr als 10m Länge. Eine Baugenehmigung ist dennoch erforderlich.

Ohne Genehmigung wirst du Probleme bekommen, die schlimmstenfalls zur Entfernung der Garagen führen kann.

Bauantrag einreichen und genehmigen lassen. Kostet zwar etwas, aber die Sache wäre dann geklärt.

Könnte auch auf Antrag nachträglich genehmigt werden, aber das würde ich nicht in Erwägung ziehen.