Baubehinderung wegen Falschparken?

Hier der Zettel - (Gesetz, Straßenverkehrsordnung, Bau)

6 Antworten

Jede Einfahrt muss frei gehalten werden,  es ist Besitzsstörung und keine direkte Polizeistrafe. Sie hätten auch abschleppen lassen können. 

Hallo Daniii1893,

wenn Du schreibst

Ich habe eine Baustelleneinfahrt zugeparkt und so konnte angeblich ein Betonmischer nicht auf die Baustelle einfahren

hast Du gegen den § 12 der StVO [http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html] verstoßen, der das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber verbietet.

Es ist also durchaus  im Rahmen des Möglichen, dass auf Dich maximal der folgende Bußgeldbescheid auf Dich zukommen könnte:


[Quelle bundeseinheitlicher Tatbestandkatalog]

Tatbestandsnummer: 112295

Tatvorwurf: Sie parkten länger als 3 Stunden im Bereich einer Grundstücksein- bzw. -ausfahrt und behinderten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.2.1 BKat; § 19 OWiG Tab.: 712022

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Der Verstoß gegen § 12 StVO könnte aber auch wie angedroht eine Zivilrechtliche Schadensersatzforderung nach sich ziehen.

Dazu müsste der Geschädigte nachweisen:

  • dass Du gegen § 12 der StVO verstoßen hast
  • dass durch den Verstoß ein Schaden entstanden ist
  • welcher Schaden entstanden ist
  • in welcher Höhe der Schaden entstanden ist

Allerdings dürfte es für den Geschädigten nicht sonderlich schwer sein, die vier aufgezählten Punkte zu belegen, denn sowohl die Anlieferer werden eine Rechnung für eine erneute Anlieferung fertigen, wie auch die Berechnung für die Zeit in der die Arbeiter aufgrund der ausgebliebenen Lieferung nichts tun konnten lässt sich in Zeit und Kosten aufrechnen.

Dir bleibt jetzt nur zu hoffen, dass der Schreiber des Zettels sich nur Luft gemacht hat, aber von weiteren Maßnahmen absieht.

Schöne Grüße
TheGrow

wenn es klar als eine Ausfahrt erkenntlich war dann ja, wenn nicht dann sieht es für die arbeitende Firma schlecht aus und für dich somit gut. Das existieren mehrerer Einfahrten ist hingegen keine Ausrede, vielleicht ist nur eine Einfahrt zum Befahren mit Fahrzeugen >10t geeignet so als Beispiel, das kann mal außenstehender schlecht beurteilen.
Es kommt also lediglich auf die Sichtbarkeit der Aus/Einfahrt an, wobei natürlich im Zweifel jede Menge Zeugen gegen dich hast.

Warte einfach ab, was passiert. Wenn dort kein Halteverbotsschild stand und die Stelle nicht anderweitig als Halteverbotszone ausgewiesen war, würde ich mir keine all zu großen Sorgen machen. 

Wenn Unterschrift und Firma auf dem Zettel fehlt, hat er gar nichts zu bedeuten!

@Liesche das kann ja trotzdem heißen, dass eine Zivilrechtliche Klage auf mich zu kommt

@Daniii1893

Glaube ich aber kaum, der Zettel sollte Dich nur verunsichern! Woher kennt der Schreiber des Zettels denn Deinen Namen und Anschrift, steht doch nicht am Auto, und die Polizei gibt nach Kennzeichen Deine Anschrift nicht heraus.

@Liesche

und die Polizei gibt nach Kennzeichen Deine Anschrift nicht heraus.

Eine Halteranfrage (Einfache Registerauskunft, vgl. § 39 StVG) bekommt quasi jeder bei der zuständigen Zulassungsbehörde für ca. 5 €