Darf ein volljähriger Azubi auf der Baustelle anfangen oder muss er zunächst im Ausbildungsbetrieb seine Arbeit beginnen?

5 Antworten

Entfernungsgrenzen gibt es nicht.Aber...es gibt schon Zumutbarkeitsgrenzen.Im Regelfall fahren Mitarbeiter von Treffpunkten oder vom Büro / Betrieb mit Firmenfahrzeugen zu den Baustellen weiter.

Der Arbeitgeber wird zusätzliche Fahrtkosten erstatten müssen,oder den Azubi fahren müssen.Als Azubi würde ich maximal zwei Zeitstunden ansetzen,die zumutbar sind.Wenn der Azubi kein Fahrzeug besitzt,mit dem öffentlichen Verkehr in zwei Stunden am Ausbildungsort eintrifft,wäre die Zumutbarkeitsgrenze erreicht.

So etwas wird im Regelfall bei Abschluß des Ausbildungsvertrages geklärt.

Auch muss ein Azubi bereit sein umzuziehen.Hierfür gibt es Lehrlingsbeihilfe,

Natürlich die Baustelle gehört zu seinem Ausbildungsbetrieb und Vorschriften über Distanzen etc. gibt es nicht.

Das ist nicht ganz richtig.Wenn durch eine externe Baustelle sich die Fahrtzeiten auf insgesamt vier Stunden erstrecken,ist die Zumutbarkeitsgrenze erreicht.Gilt für alle AN ! 

Auf Baustellen fangen alle direkt dort an und fahren nicht erst zum Betriebshof und von dort dahin.

Entfernungsgrenzen gibt es nicht. Das muss man halt wissen, wenn man bei einem Baubetrieb anfängt,  dass Baustellen auch mal weiter weg liegen.

Ja das  ist erlaubt wen es zumutbar ist!zb wen die   Baustelle in der nähe des auzubis   liegt!

2 Studen    ist       noch zumutbar wen die anfahrt länger dauert  gehört das zur Arbeistzeit!

Eine  azubbi muss nicht umziehen wegen der Ausbildung den der betrieb zahlt  ja auch nicht die miete!Oder deswegen mehr und  mit   zb 600€ Vergütung ist das schon alles recht  knap eine Wohnung  zu haben und eine Ausbildung und deren kosten zu tragen!

es spart doch zeit, wenn du nicht erst zum betrieb musst.

und nein, du kannst nicht sagen "das ist zu weit weg vom eigenem herd".