Bauamt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort von VolkerR ist ja interessant! Also ich bin Architekt und der Meinung, dass ich mich ganz gut im Baurecht auskenne. Nun ja, vielleicht hat VolkerR ja schon mal "Schöner Wohnen" gelesen und ist damit perfekter "Architekt"... Durch das "überwiegend ortsfeste Benutzen" des Imbisswagens wird dieser zu einer baulichen Anlage gem. § 2 (1) BauONRW (dies gilt also so nur für NRW, andere Bundesländer werden vergleichbare Vorschriften haben). Da ich aus § 65 BauONRW keinen Tatbestand ableiten kann, der diese bauliche Anlage genehmigungsfrei macht, wird m.E. ein Bauantrag respektive eine Baugenehmigung erforderlich sein. Diese Antwort ist exemplarisch für NRW!

Nein. Baugenehmigungen braucht man nur für Gebäude. Und Gebäude sind nur Sachen die FEST(!) mit dem Erdboden verbunden sind.

Was ein Quatsch!! Du solltest hier nicht Meinungen verbreiten, sondern eine korrekte Antwort dem Fragenden geben!!!

es geht wohl eher darum, dass du dort mit dem Hänger regelmäßig stehst. Was anderes wäre ein wechselnder Standort. So verstehe ich das jedenfalls.....

Hallo,@all,

wie sieht es denn mit einem Verkaufsfahrzeug aus das Ewigkeiten an und auf einer Stelle steht? Sorry das dies keine Antwort ist. Ich betreibe einen Imbiss an einer sich Ausserorts befindlichen Stelle wo sich seit Mai 2010 nun frech ein Konkurent mit seinem Imbisswagen hingestellt hat. Nicht das ich klagen will " mein laden läuft sehr gut", aber bräuchte jener nicht auch eine ander Genehmigung ausser das mir bekannte " reisegewerbe " ? Sorry wenn dies nicht uunbedingt hierher gehört.