Brauch ich Bauantrag - Imbisswagen?

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Hallo Paddy,

maßgebend ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

In Rheinland-Pfalz z.B. handelt es sich um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben,

§ 62 Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:

12. Imbiss- und Verkaufswagen auf öffentlichen Verkehrsflächen und gewerblich genutzten Flächen, außer im Außenbereich.

Allerdings solltest du dir eine Genehmigung der Stadt, bzw. des Grundstückseigentümers für das Aufstellen des Imbisswagen besorgen.

Gruß N.U.