Termin zur eidesstattlichen versicherung, ein paar fragen?

6 Antworten

Du kannst die Abgabe verhindern, indem Du mit dem GVZ eine Ratenzahlung vereinbarst. Diese muss die komplette Forderung binnen 12 Monaten tilgen. Sobald Du mit einer Rate länger als 2 Wochen im Rückstand bist , ist die Vereinbarung hinfällig und es wird weiter vollstreckt. Der Gläubiger muss dem Ganzen zustimmen. Evtl. wurde eine Ratenzahlung durch den Gläubiger auch bereits ausgeschlossen, was aber selten der Fall ist.

Ja, die Möglichkeit besteht und sollte auch benutzt werden. Gemäß §802b ZPO kann der Gerichtsvollzieher Ratenzahlung vereinbaren, wenn absehbar ist, dass der Schuldner diese leisten kann und innerhalb von 12 Monaten alles abbezahlt wurde. In deinem Fall also gute Chancen. Zwar muss der Gläubiger zustimmen, aber ich denke, dem sind monatlich 100 Euro lieber als gar nichts.


Von daher gehe morgen hin, lege ihn 100 Euro bar auf dem Tisch und frage, ob du es so jeden Monat machen kannst, er wird sicherlich ja sagen. 

Somit ist auch die Vollstreckung erstmal aufgehoben und du musst nicht mit weiteren Maßnahmen wie Kontopfändung rechnen.

Wenn die Summe tituliert ist und der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft verlangt hast du diese zu leisten, wenn die Pfändung fruchtlos verläuft. Weigerst du dich kann Erzwingungshaft angeordnet werden.

Mit dem Gerichtsvollzieher kannst du i.d.R. Ratenzahlung vereinbaren. Weitaus günstiger als irgendein Inkassokäse.

Ja musst du. In diesem Fall ist da dies auch eine Art Einkommen ist. Meine Rente wird bei Behörden als Einkommen abgesehen. Ich würde aber niemals mein Opfergeld angeben da diese Art Anrechnungsfrei ist.

Die EV muss unterschrieben werden. Vereinbare einfach Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher.