Gerichtsvollzieher beim Arbeitgeber

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an sich ist das nicht üblich.

Der Gerichtsvollzieher sucht den Schuldner zuhause auf, wenn der nicht anzutreffen ist, wirft er eine Benachrichtigung in den Briefkasten und macht einen Termin aus. Wenn der Schuldner darauf nicht reagiert, kann es allerdings zu Begegnungen an vom Schuldner nicht gewünschten Orten kommen.

madquad  13.05.2011, 08:16

Der GV geht nicht an Orte an denen er nichts zu suchen hat. Erscheint der Schuldner nicht zur EV dann beantragt der GV im Auftrag des Gläubigers einen Haftbefehl. Wird der Schuldner dann (z.B.) bei einer Verkehskontrolle angehalten können die Beamten ihn festnehmen und in Haft bringen. Unterschreibt der Schuldner dann die EV darf er wieder nach Hause gehen! Das ist der normale Weg und so wird der Weg auch gegangen!

 

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:22
@madquad

Der Haftbefehl zur zwangsweisen Vorführung zur Abgabe der EV lag vor. Schuldner war unter der Meldeadresse nicht auffindbar (aktuelle EMA liegt vor).

Zur Abgabe der EV kommen die Gerichtsvollzieher meist direkt zu Dir nach Hause oder Du wirst vom Amtsgericht vorgeladen. Das die auf die Arbeitsstelle kommen, davon habe ich noch nie gehört. Woher soll der GF auch wissen wo Du genau arbeitest? Dieses musst Du meines Erachtens dann ja erst bei der EV angeben und was Du aktuell verdienst usw. Sollte es zur Lohnpfändung kommen, wird natürlich Dein Arbeitgeber informiert...

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:18

Tja, so sehe ich das eigentlich auch. Geht übrigens NICHT um mich, wir sind vom Gläubiger beauftragt. Haben aber einen entsprechenden Anruf vom Schuldner bekommen. Klar, er hätte zum Termin beim GV kommen müssen, aber jetzt traut er sich nicht mehr in die Firma, weil ALLE Kollegen es mitbekommen haben, da der GV mit dem Chef durch die Firma ist.

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:19
@Korn65

Ach so, Internetrecherche durch GV

thomaszg2872  18.06.2011, 19:23
@Korn65

ja und wo ist das problem? ist das denn soo schlimm wenn der GV in die Lohnbuchhaltung geht? das kriegen doch die Arbeitnehmer in der Regel gar nicht mit. tolle firma. Heute haben doch viele schulden da ist doch eine Pfändung gar nichts schlimmes oder soo besonderes mehr., Na gut der Arbeitgeber muss eine Drittschuldner erklärung abgeben das begeistert ihn sicher.. aber er hat 14 Tage zeit dafür. mfg,

Er darf, ist zwar selten aber darf. Wird in aller Regel für den Schuldner noch etwas unangenehmer. Das wissen auch die Gerichtsvollzieher.

meines erachtens nicht, somit könnte ja jetzt sein job auf dem spiel stehen, es gibt eine meldeadresse und dorthin hat sich der gv zuwenden

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:31

Und da hat er den Schuldner nicht angetroffen, weil gemeldet aber bereits umgezogen. Und dann über Internetauftritt des Arbeitgebers den Schuldner dort gefunden.

antje2106  13.05.2011, 08:36
@Korn65

jut das ist pech, wie ich gelesen habe lag der haftbefehl schon vor , na dann darf er das

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:59
@antje2106

Nun denn, doch ich persönlich finde es etwas über, vor allem, da es in 185d I GVGA Heißt, daß der Gv darauf achten soll, daß Dritte keine Kenntnis vom Inhalt der Sitzung erhalten.Davon kann ja in diesem Fall keine Rede sein. Und das der Arbeitgeber an der Abgabe teilgenommen hat ist ganz bestimmt nicht in Ordnung.

antje2106  13.05.2011, 11:36
@Korn65

klar das hätte er unter 4 augen klären können, normalerweise nimmt ein gv rücksicht auf die privatsphäre also so war es bei mir immer, ist schon dumm gelaufen

thomaszg2872  18.06.2011, 19:26

und warum soll da jetzt sein job auf dem spiel stehen nur weil eine Lohnpfändung reinkommt? das ist doch nichts seltenes. mfg,

Einen GV mit der Abgabe (?) der EV beauftragt? Wer macht so was? Eine EV gibt der SCHULDNER ab, wenn er nicht zahlen kann. Dass so was in einem laufenden Arbeitsverhältnis vorkommt, halte ich mal für ein gepflegtes Paradox. Als Glaeubiger wuerde ich da aus dem Stand an die Decke gehen.

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:28

In der Regel sind ja leider viele Gerichtsvollzieher nicht sonderlich aktiv oder kreativ. In diesem Fall allerdings schon. Und nicht der Gläubiger gibt die EV (eidesstattliche Versicherung) ab, sondern der Schuldner.Aber klar, Arbeitsverhältnis ist jetzt wahrscheinlich massiv belastet. Ach ja, PfüB bringt nichts, Verdienst zu gering.

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 08:35
@Korn65

Zumindest sehen es hier wohl fast alle so wie ich, und wenn es tatsächlich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommen sollte, ist der Gläubiger bestimmt nicht begeistert.

Korn65 
Fragesteller
 13.05.2011, 09:08
@Korn65

Wie bereits schon erwähnt, echt ein aktiver GV, da Schuldner wohl umgezogen ist, forscht er jetzt nach Abgabe der EV beim Arbeitgeber weiter nach der aktuellen Adresse, möchte Falschangabe in der EV beweisen. Vielleicht sollte man sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen um ihn zu stoppen. Und, der Schuldner ist wohl nicht auf der Arbeit erschienen. Und wir reden hier echt von nicht soviel Geld.