Der Gerichtsvollzieher hat sich zur Pfändung angekündigt, kann ich direkt die Eidesstattliche Versicherung (EV) abgeben?
Hallo,
Ich habe Altschulden in Höhe von mehreren tausend Euro. Durch sozialen Abstieg und längerer Depression bin ich nun im HartzIV. Heute war überraschend der Gerichtsvollzieher da und wollte pfänden. Da ich nicht Zuhause war, hat er eine Ankündigung für einen Termin in zwei Wochen hinterlassen, mit der Androhung der Abgabe der EV, falls die Pfändung fruchtlos ist.
Mir ist das Ganze extrem unangenehm, und die Vorstellung einen fremden Menschen in meinen Sachen suchen zu sehen, macht mich fertig, nachdem ich schon eine Zwangsräumung hinter mir habe.
Kann ich dem Gerichtsvollzieher direkt die erneute Abgabe der EV anbieten, um das Ganze schnell hinter mir zu haben, oder muss ich die Wohnungsdurchsuchung über mich ergehen lassen?
6 Antworten
Hallo Herbert21,
so, wie Du Deinen Fall schilderst, hat der Gläubiger einen Auftrag zur Abgabe der Vermögensauskunft nach §802c ZPO oder nach §807 ZPO gestellt mit vorherigem Pfändungsversuch (§§ 808,803 ZPO). Das eröffnet folgende Szenarien:
1. Wenn Du das Geld hast, dann überweist Du es laut dem Einwurfschreiben und der Fall ist erledigt. Der GV wird Dir daraufhin den quittierten Titel übersenden (§757 ZPO).
2. Wenn Du nicht leisten kannst, dann wird der GV zum angekündigtenTermin erneut bei Dir erscheinen. Du erklärst ihm dann, daß Du die Summe nicht bezahlen kannst. Gegebenenfalls könnt ihr sogleich eine Ratenvereinbarung nach §802b ZPO treffen. Scheitert auch diese (z.B. weil Du nicht innerhalb von 12 Monaten abbezahlen kannst oder der Gläubiger eine Ratenzahlung von vorneherein ausgeschlossen hat), dann wird er eine kurze "Begehung" Deiner Wohnung durchführen. Von einer detaillierten Durchsuchung macht kaum ein GV Gebrauch - zumindest nicht in diesem Fall.
Daraufhin wird er Dir wahrscheinlich an Ort und Stelle die Vermögensauskunft abnehmen (alternativ könnte er Dich auch in sein Büro laden). Dazu mußt Du die erforderlichen Unterlagen vorlegen (z.B. Sozialversicherungsnummer, Kto.auszüge, LV- Policen etc.).
Ich hoffe, Dir mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Freundliche Grüße
itasca
WEM ist sowas schon angenehm?! Ich war mal in der gleichen Situation. Die Wohnungsdurchsuchung musst Du leider über Dich ergehen lassen, aber das wirst Du überleben. Ich habe es damals auch überlebt und heute leite ich erfolgreich eine Firma.
Glaube ist was für die Kirche. Wenn du es nicht genau weißt, kannst du ggf. nachfragen, wann die letzte Vermögensauskunft war. Frage den GV einfach höflich, ob du das direkt mit abgeben kannst, die sind keine Unmenschen. Die VA ist aber unerheblich, denn für den Moment geht es um die Pfändung in bewegliche Sachen.
Der GV wird auch nicht einfach jede Schublade durchwühlen. Der hat besseres zu tun. Er schaut in jedes Zimmer, sieht meist auf den ersten Blick, ob irgendwo Wertvolle Sachen vorhanden sind oder nicht.
Wenn der Gerichtsvollzieher bei Dir war und er feststellt dass bei Dir nichts zu holen ist schreibt er einen Bericht. Dann hat Dein Gläuber die Möglichkeit einen Antrag zu stellen dass Du die Vermögensauskunft ablegen mußt. Es macht nicht jeder Gläubiger weil dieser die Kosten tragen muß.Automatish kann und wird der Gerichtsvollzieher bei Dir keine Vermögungsauskunft fordern ausser Dein Gläubiger hat dies bereits beantrag.
Das ganze muß Dir nicht peinlich sein, denk daran, der Gerichtsvollzieher muß dies täglich machen und bildet sich über Dich keine Meinung.
Rumstöbern so wie man es im TV sieht macht keiner. Also keine Angst, Zieh das ganze durch
rufe ihn oder das zuständige amtsgericht an. aber mache keine ev, wenn du doch was verwertbares und pfändbares hast
Bei Verweigerung einer Pfändungsmaßnahme kehrt der GV höchstwahrscheinlich mit Gerichtsbeschluss zur Wohnungsöffnung, Schlüsseldienst und ggf. Polizei zurück und verschafft sich unter Zwang Zutritt zur Wohnung.
Und das kommt dann schön auf die Schulden drauf.
Die VA zu verweigern, wird üblicherweise mit Haftbefehl zum Erzwingen der VA beantwortet.
Von der Abgabe der Vermögensauskunft (früher EV) hat ja der Gläubiger nichts. Die sagt ja nur das er sein Geld vorläufig nicht bekommt. Daher MUSS sich der GV davon überzeugen, dass du wirklich nichts hast was sich zu Geld machen lässt. Also um die Durchsuchung wirst du nicht herumkommen Hol dir am besten Unterstützung wenn der Termin statt findet. Freunde, Verwandte
der gläubiger hat noch weniger was davon, wenn die wohnungsdurchsuchung erfolglos bleibt. denn diese gerichtsvollzugs- kosten trägt dann der gläubiger zusätzlich
Die Kosten sind ja durch den ersten erfolglosen Versuch so oder so entstanden.
Ich glaube es ist sogar weniger als zwei Jahre her seit meinem Zusammenbruch und der Abgabe der ev, ich bin mir diesbezüglich garnicht sicher.
Die sagt ja nur das er sein Geld vorläufig nicht bekommt
Nö. Eine Vermögensauskunft ist genau das, was der Name sagt. Ob dann Geld vorhanden ist oder nicht, ob eine Pfändung fruchtet oder nicht, hat mit der VA streng genommen exakt nichts zu tun.
Hol dir am besten Unterstützung wenn der Termin statt findet. Freunde, Verwandte
Und was genau sollen die tun? Den GV beeindrucken?
Ich glaube es ist sogar weniger als zwei Jahre her seit meinem Zusammenbruch und der Abgabe der ev, ich bin mir diesbezüglich garnicht sicher.