Kann ich dem Gerichtsvollzieher den offenen Betrag Bar geben?

6 Antworten

Warum fragst Du das die Allgemeinheit und nicht die betroffene Person, den GV, selbst? :)

Im Normalfall kannst Du bar zahlen.

Laß' Dir den Erhalt des Geldes quittieren und gut.

Natürlich kannst Du sofort bezahlen, denn ansonsten wird er Deinen Geldbeutel verlangen (Taschenpfändung) und den Betrag dann einziehen. Du bekommst sogar ein Quittung.

wegen 280€ machen die doch keinen Finger krum…

Wenn er doch kommen sollte, öffne ihm die Tür bitte ihn freundlich hinein und sag folgendes:

„Ich werde nun dieses Gespräch aufzeichnen zum Schutz meiner Person und als Beweismittel. Ich bin zahlungswillig und habe den geforderten Betrag in bar hier. Ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie als Privatperson hier handeln, sind sie damit einverstanden?“

Die Reaktionen sind jedes einzelne mal Gold wert 🤣

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Agamemnon712  01.09.2021, 10:09

Man sollte seine Schulden einfach bezahlen und kein prahlerisches Theater darum machen.

ToMxLoNG  01.09.2021, 10:21
@Agamemnon712

„prahlerisches Theater“ willkommen im Rechtsstaat…

wo ist das denn Theater wenn man die Person gegenüber über die aktuelle Rechtslage aufklärt?

Agamemnon712  01.09.2021, 10:41
@ToMxLoNG

Vielleicht sollest Du Dir mal darüber klar werden, daß der Vollzugsbeamte in aller Regel die Rechtslage besser kennst als Du und der Schuldner zusammen. Es sei denn, daß er noch sehr jung ist. Aber selbst dann wird ein Vollzugsbeamter sicherlich auf die 'aufklärenden' Worte eines Laien verzichten und bestenfalls darüber schmunzeln.

wegen 280€ machen die doch keinen Finger krum

Auch diese Worte zeigen, daß Du fachlich keine Ahnung hast. Dann sollte man die Kl**** halten.

Deine Worte sind nichts weiter als Aufschneider -und als Wichtigtuerei und haben mit dem "Rechtsstaat" genauso wenig zu tun wie Du offensichtlich Ahnung von der Materie hast.

ToMxLoNG  01.09.2021, 11:17
@Agamemnon712

ahhhh ja… na wenn du meinst MUSS es ja stimmen, bisschen getriggert durch GEZ-Verweigerer?

nur ziemlich merkwürdig: bei mir standen schon 3x irgendwelche „Obergerichtsvollzieher“ vor der Tür, beim letzten mal sogar mit Polizeieskorte.

Dann erklär mir doch mal warum die anwesenden Damen und Herren nach dieser Aussage wieder von dannen gezogen sind und mir Zahlungsunwillen unterstellen wollten im Nachgang? Dummerweise habe ich die Vorgänge jedes mal dokumentiert.

Als Anmerkung würde ich dich trotzdem darauf hinweisen auf deine Ausdrucksweise zu achten

Artus01  01.09.2021, 10:20

Unsinniges Geschwafel.

PatrickLassan  01.09.2021, 12:27
„Ich werde nun dieses Gespräch aufzeichnen zum Schutz meiner Person und als Beweismittel.

Strafbar nach § 201 StGB

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

ich möchte sie darauf hinweisen, dass sie als Privatperson hier handeln,

Von welcher Reichsbürger-Website hast du den Quatsch? Gerichtsvollzieher handeln nicht als Privatpersonen.

Ja das kannst du. Allerdings fordert der GV für seine Tätigkeit noch eine zusätzliche Vergütung, die du dann ebenfalls in bar bezahlen solltest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, kannst du machen, vergiss die Quittung nicht

HardtekkRedneck 
Fragesteller
 01.09.2021, 09:56

Alles klar, dankeschön für die schnelle Antwort.👍🏻