Darf der Gerichtsvollzieher direkt zum Arbeitgeber gehen?

8 Antworten

Hallo,

mit Zustellung des Gerichtsurteils an den Schuldner kann sich der Gläubiger eine Vollstreckbare Ausfertigung des Urteils geben lassen bzw. kann mit der Urteilsausfertigung vorläufig vollstrecken. Auf eine Ratenzahlung braucht sich der Gläubiger nicht einlassen. Vollstrecken kann der Gläubiger unter anderem dadurch, dass er das Vollstreckungsgericht mit einer Forderungspfändung hinsichtlich Deines Gehaltes beauftragt. Der GV handelt in diesem Fall als reines Zustellorgan für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und erhält die Adresse Deines Arbeitgebers vom Gläubiger.

Fazit: Ja, der GV darf direkt zu Deinem AG gehen, allerdings, wie oben bereits erwähnt, tritt er dort nicht als Vollstreckungsorgan sonder als Zusteller des vom Gericht erlassenen Pfüb auf.

Gruß

itasca

Natüelich darf er das. Das Gerichtsurteil ist einem vollstreckbaren Titel gleich. Die Schulsumme wird damit sofort fällig.

Das Gericht ist nicht für Retanzahlungen zuständig, dazu sollte man sich direkt an den Gläubiger wenden.

Vorher hättest du dich mit den Gläubigern direkt einigen müssen bezüglich Ratenzahlung.

Das Gericht debattiert nicht über Ratenzahlungen. Das ist nicht deren Aufgabe.

Das Thema ist jetzt durch: Jetzt wurde die Zwangsvollstreckung vor Gericht schon eingeleitet und genau deswegen ist der GV direkt zum Arbeitgeber gegangen.

Da hat er dem Chef den Pfändungstitel präsentiert und daran ist der Chef auch gesetzlich jetzt gebunden. Also Lohnpfändung ist angesagt.

Er hat dem GERICHT eine Ratenzahlung vorgeschlagen?! Und wundert sich, dass keine Reaktion kam?

Ja, der Gerichtsvollzieher dürfte z.b. sofort den Arbeitgeber anschreiben und eine Lohnpfändung durchführen.

Und dann wäre der Arbeitgeber verpflichtet, den zu pfänden Anteil direkt an den Gerichtsvollzieher zu überweisen.

Es gibt kein Gesetz das dem Gerichtsvollzieher verbietet, direkt auf den Arbeitgeber zuzugehen.