Muss man Kontoauszüge bei einer Vermögensauskunft dem Gerichtsvollzieher abgeben?

3 Antworten

Der Schuldner hat zur Vermögensauskunft alle Unterlagen mitzubringen, welche als Beleg für die in der Vermögensauskunft gegebenen Antworten dienen können. Siehe auch § 802 f Abs. 1 S.3 ZPO. Welche Auszüge also nötig sein werden, erkennst Du aus dem Fragenkatalog, welcher Dir der Gerichtsvollzieher zusammen mit der Ladung zukommen läßt.

Abgeben vermutlich nicht aber vorzeigen.

Wieviel Auszüge, bzw. ob überhaupt, Du mitbringen sollst, müßte aus der Ladung hervorgehen.

Nicht unbedingt die Kontonummer bekommt er auch so raus . In den meisten Fällen wenn nicht Zahlen tust erfolgt eine Kontopfändung . Das ist der,sinn der Vermögendsauskunft.