Balkon marode und der Vermieter macht nichts

7 Antworten

Ja! Solbald Ihnen ein Stück vom Balkon auf den Kopf fällt, enstehen Ansprüche; vorher nicht! Steht zweifelsfrei fest, dass es sich um einen gefährlichen baulichen Mangel handelt, kann man diesen der Baubehörde aufzeigen. Nur die hervorstechende Eigenschaft von rostigen Trägern ist kein baulicher Mangel sondern sieht "potthäßlich"! aus. Da müssen Sie mit leben oder ausziehen! Schließlich kann der Vermieter auch nicht meckern, wenn Ihr Auto mal nicht gewaschen oder rostig ist.

Sie können das Bauordnungsamt Ihrer Stadt informieren.

Das Bauordnungsamt hat laut W O H N U N G S G E S E T Z - WoG - NRW die Aufgabe zu überprüfen ob der Vermieter seinen Pflichten bezüglich der Bewohnbarkeit nachkommt.

Da heißt es ganz klar „Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume sind vom Verfügungsberechtigten so zu erhalten und zu pflegen, dass den Anforderungen dieses Gesetzes entsprochen wird.

Es gibt laut diesem Gesetz ausdrücklich die „Erfüllung von Mindestanforderungen“

Entspricht die bauliche Beschaffenheit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen nicht den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse, kann die Gemeinde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte die Mindestanforderungen zu erfüllen hat.

Auch wenn viele Leute der Meinung sind der Vermieter könne seine Immobilie verrotten lassen, ist dieser laut Gesetz zu Instandsetzungen und Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet.

Mit freundlichem Gruß Wolf-Hannah

Geh zum Mietverein und lass dich beraten, eventuell Mietminderun in betracht ziehen.

Der mieterverin ist da machtlos! Kürzt er Miete, riskiert er den Rausschmiß raus aus der Rostlaube!

Gehört einer der Balkone zu Deiner Mietfläche? Wohl nicht, vermute ich.

In diesem Fall kannst Du gar nichts tun.

Noch kann man hierzulande über sein Eigentum (fast) frei verfügen, und sei es die Verfügung, es verrotten zu lassen.

Lediglich wenn die Tragfähigkeit der Balkone so nachgelassen hat, dass Einsturzgefahr besteht, könnte man die Bauaufsichtsbehörde informieren.

Aber so lange keine unmittelbare Gefahr von den Balkonen ausgeht, ist es Sache des Eigentümers, ob er nun saniert oder nicht. Und bis Balkonträger so weit durchrosten, dass die Tragfähigkeit bedenklich nachlässt, genügt ein 3/4 Jahr nicht.

genau so ist es.

DH f. Saarland, genau so ist es, wenn es wirklich so schlimm ist, die BOB informieren.

Der Vermieter ist dazu Verpflichtet diese Mängel zu beheben! So wie ich das Gelesen habe,ist ein Garten unter den Balkonen,die so Baufällig sind! Das ist eine Unfallgefahrenstelle.