ist es vermieter- oder mietersache den balkon anzustreichen?

7 Antworten

Wenn in eurem Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Vermieter zuständig, da der Balkon und die Decke zur Außenseite des Hauses gehört. 

Das muss der Vermieter machen (gehört zur Fassade)

Alle Objekte die sich außerhalb der Wohnung befinden müssen vom Vermieter in Ordnung gebracht bzw. repariert werden.

 Dazu gehören auch der Balkon, das Balkongeländer, die Außenseiten der Fenster und Türen sowie das Treppenhaus bzw. der Eingangsbereich vor der Wohnungstür.

Es ist Vermietersache. Der Mieter darf das aber gerne übernehmen.

Wenn ich als Vermieter wüßte, dass der Mieter das auch wirklich gut kann (Maler von Beruf oder anderweitig nachgewiesene Fähigkeiten) und zuverlässig ist, würde ich ihm das Material besorgen und er könnte es dann selbst machen, wenn er will.

Vorteil für den Mieter: Es kommen keine fremden Leute auf den Balkon. Womöglich auch noch durch die Wohnung.

Der Balkon gehört zu Außenfassade, das ist Sache des Vermieters, hier die Kosten zu übernehmen. lg Lilo