Darf ich den Balkon einer Mietswohnung streichen?

10 Antworten

Eigentlich nicht, gehört ja zur Hausfassade, dafür ist der Vermieter zuständig.

Der Balkon gehört zwar mietrechtlich zu deiner Wohnung, seine laufende Instandhaltung ist aber Obliegenheit des Vermieters. Im Sinne der einheitlichen Aussenansicht des Gebäudes darfst du zumindest farblich nicht davon abweichen. Ich würde zunächst dem Vermieter den jetzigen Zustand als Mangel anzeigen und Abhilfe einfordern. Dafür Frist setzen und ankündigen, dass du eventuell hier danach selbst eine Beauftragung vornehmen würdest und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat verrechnen würdest. Außerdem kannst du ihm mitteilen, dass du die Miete mindern wirst, solang der Mangel besteht, sei aber in der Höhe etwas vorsichtig, max. 5 %, es kommt auf das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Lass das am besten vom Mieterverein abchecken, Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Aussenwand streichen ist Vermietersache, also musst Du um Erlaubnis fragen.

Den Boden könntest Du mit druckimprägnierten Aussen-Holz-Dielen oder Platten aus dem Baumarkt verschönern. Balkonteppich (gibts in grün und blau)wäre auch eine Möglichkeit.

Die Wand eventuell mit Bambus- oder Strohmatten für den den Aussenbereich (sind nicht sehr teuer) abdecken oder eine dünne MDF-Platte anbingen und in der Balkonwandfarbe streichen. Beim Auszug kannst Du dann alles problemlos mitnehmen und event. wieder verwerten.

Du solltest den Balkon nicht streichen.

Außenanstriche sind bauliche Veränderungen und auf jeden Fall Sache des Eigentümers/Vermieters!

Wenn der Balkon durch den aktuellen Zustand unbenutzbar wird, solltest Du dem Vermieter eine Frist setzen und gegebenenfalls die Miete mindern.

Bekannte von mir konnten ihren Balkon wegen Abbruchgefahr "gar nicht" nutzen. Sie durften lediglich 5% Mietminderung machen. Diese geringe Summe interessierte den VM gar nicht, im Gegenzug, was eine Sanierung kostet! Selbst nach 7 Jahre Streit mit den RA ist nichts passiert, bis sie ausgezogen sind.

@tanja1959

Ja, der Balkon macht halt nur einen geringen Teil der Wohnfläche aus.

Da wir keinen Wohnungsmangel haben, ist der Auszug vielleicht auch ein gutes Mittel.

Den Balkon selber sanieren würde ich als Mieter trotzdem nicht: der Vermieter kann jederzeit wegen Vertragsverletzung (bauliche Veränderung!) kündigen, wenn er nicht vorher zugestimmt hat.

du darfst das auf jeden fall da du ja keine schwerwiegenden baulichen veränderungen vornimmst.im gegenteil dein vermieter wird froh sein da du die wohnung so aufwertest.solltest du noch zweifel haben kontaktier ihn doch einfach.