Baggern im Wohngebiet erlaubt?

5 Antworten

Ja, darf er. Die Nachtruhezeit beginnt um 22:00 Uhr, vorher darf Dein Nachbar auch auf seinem Grundstück mit Werkzeug wie einem Bagger arbeiten.

und das Kinder bis 22 Uhr wach liegen ist Schnuppe wieder super dieser staat

@staysic88

Bisher war ja wohl nur die Rede von 19:30 Uhr, und ja, da muss man auch mit normalen Geräuschen in seiner Nachbarschaft leben. Aber auch nach 22:00 Uhr muss man grundsätzlich mit Geräuschen leben, schließlich dürfte der Nachbar auch danach noch ein Fahrzeug benutzen.

Jetzt muss ich mich doch ein wenig korrigieren: Mit dem Bagger darf Dein Nachbar doch nicht bis 22:00 Uhr arbeiten, die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung erlaubt den Betrieb in § 7 in Wohngebieten jedoch bis 20:00 Uhr. Die zuständige Behörde könnte jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen, da würde ich allerdings bei einem Privatgrundstück und privaten Arbeiten darauf nicht von ausgehen.

19:30 Uhr wäre jedoch noch absolut legal.

naja auch in wohngebieten muss ja gebaut werden. die haeuser fallen ja nicht vom himmel und manchmal wird halt auch was abgerissen und weggeraeumt.

es gibt ruhezeiten, die muessen eingehalten werden. darueber hinaus kannst du nicht viel machen. und das wird ja auch kein dauerzustand werden, nehme ich an.

doch Dauerzustand die haben das Haus gekauft und sind seid 2 Jahren dran nur Lärm aber immer erst ab 17 Uhr vorher machen die nix an ihrem Haus immer abends.

@staysic88

… aber immer erst ab 17 Uhr vorher machen die nix an ihrem Haus immer abends.

Vermutlich weil sie vorher arbeiten gehen? Nachtruhezeit ist ab 22:00 Uhr, zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr muss man wohl oder übel mit derartigen Geräuschen leben – auch in Wohngebieten.

Ruhestörung wäre es erst ab 22 Uhr.

es ist kein reines wohngebiet, wenn da eine baumschule ist

ansonsten wäre die da nicht

bauschutt

sorry

Darf man.