Nicht mehr als 450€ im Monat und unter 9.000€ im Jahr für Singles? Steuerfrei?

3 Antworten

Irrtum - ein 450-Euro-Minijob ist weder steuer- noch sozialversicherungsfrei!

Nur falls dein Arbeitgeber beim Minijob die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Bereits seit 2013 besteht Rentenversicherungspflicht für den 450-Euro-Minijob mit aktuell 3,6% RV-Beitrag vom Bruttolohn!

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

Nur bei Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht beim Arbeitgeber des Minijobs werden dir die 3,6% nicht abgezogen...

PS: Der Grundfreibetrag von 9.000€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale wirken sich nur bei deiner Hauptbeschäftigung aus!

Du vermischst da ein paar Dinge.

Den 450-Euro-Job kannst Du zusätzlich abgabenfrei zu Deinem Hauptjob ausüben. In Deinem Hauptjob kannst Du auch 25 Mio verdienen, das ist komplett egal. Du musst die 450 noch nicht einmal in Deiner Steuererklärung angeben, denn die Abgaben zahlt Dein Minijobarbeitgeber, das sind ca 100 / Monat.
Allerdings musst Du das Deinem Hauptarbeitgeber melden, wenn Du keine Kündigung riskieren möchtest.

Vielen lieben Dank für die informative Antwort. Hat mir weitergeholfen.

Du musst die 450 noch nicht einmal in Deiner Steuererklärung angeben, ...

...nur falls der Arbeitgeber des Minijobs die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet!

Über 450€ zahlt man Sozialabgaben. Über 10000€ Steuern.

Bei dir aber eh egal weil du ja voll verdienst und dein normales Einkommen ja dazu gezählt wird.