Minijob und Zuverdienst Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Hallo,

auch im Minijob sind Steuern zu zahlen. Über die Art der Versteuerung entscheidet der Arbeitgeber. Dieser hat die Möglichkeit den Minijob pauschal in Höhe von 2 Prozent oder individuell nach den Lohnsteuermerkmalen des Arbeitnehmers zu versteuern. 

Zu den Nachtzuschlägen können wir dir folgendes mitteilen: 

Laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse oder ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, sind dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind. 

Sie unterliegen damit auch nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt auch nicht zuzurechnen. 

Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind jedoch Arbeitsentgelt und somit beitragspflichtig, wenn das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden, mehr als 25 Euro für jede Stunde beträgt.

Sofern also dein Stundenlohn 25 Euro nicht übersteigt und die Nachtarbeit auch tatsächlich geleistet wird, zählen die Zuschläge nicht zum Arbeitsentgelt und können zusätzlich zu den 450 Euro gezahlt werden.

Bezüglich Benzingeld ist Frage wie die Vergünstigung für dich genau aussieht? Erhältst du vielleicht einen Tankgutschein im Wert von maximal 50 Euro (Sachbezugsgrenze)? Wenn ja, ist dieser steuerfrei und zählt somit nicht zum Verdienst. 

Bezüglich deiner Frage ob und inwiefern Steuerfreibeträge auf deine Erwerbsminderungsrente angerechnet werden, empfehlen wir dir, dich direkt an deinen zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Ein Minijob ist bis 450€ steuerfrei...

Also es gibt in D leider keine steuerfreie Minijobs - entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich o d e r das Lohnbüro rechnet individuell nach deiner Lohnsteuerklasse den Lohn ab: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=26C97C8357E9E7FDD7D4560941B74168

Sind zusätzliche Nachschichtzulagen und Benzingeld das darüber hinaus geht auch steuerfrei?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

wie z.B.: Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.

Gut zu wissen

Entgeltarten von A – Z finden Sie in der Broschüre „Summa Summarum – Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ ab Seite 59 zusammengefasst.

Inwieweit werden diese Nachzuschläge und das Benzingeld auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Also was wird zu den 6300€ dazu gerechnet?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html;jsessionid=823325C3424DE2BD69FBF1B4568AD455.delivery1-2-replication#doc9fa85741-b13c-4796-87ed-c14cfe901d1fbodyText6

Wie viel darf man bei Erwerbsminderungsrente dazu verdienen?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Googeln müßte man/frau können ;-)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ghosts2000 
Fragesteller
 15.02.2022, 21:21

Danke für die Antwort. Also gehören die Nachtzuschläge und das Benzingeld nicht zu den 6300 €?

siola55  16.02.2022, 09:34
@Ghosts2000

Zum Einkommen wg. dem Hinzuverdienst bei der EM-Rente denk ich schon, nur nicht beim zu versteuerndem Einkommen den Nachtzuschlag!?