Bafög in der Partnerschaft - wird mein Gehalt berücksichtigt?
Hallo zusammen,
ich ziehe bald mit meinem Freund zusammen und er möchte wahrscheinlich nach seiner Ausbildung studieren. Meine Ausbildung schließe ich dieses Jahr im Sommer ab und werde dann höchstwahrscheinlich von meinem Betrieb übernommen.
Nun meine Frage:
wenn mein freund und ich zusammen leben (unverheiratet), wird mein Gehalt bei dem Bafög von meinem Freund angerechnet?
Wir haben für unsere Wohnung einen Wbs beantragt und dort ein Formular unterzeichnet welches der Bescheinigung einer „eheähnlichen Gemeinschaft“ diente.
2 Antworten
Solange ihr keine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, ist das meines Wissens unkritisch.
Wie sich das nun mit der bescheinigung für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verhält, kann ich leider nicht sagen - dieser geht nämlich meines Wissens ans Amt.
Auch dir vielen dank :)
Für Bafög ist die Unterhaltspflicht ausschlaggebend. Es wird also immer nur das Einkommen Eltern oder Ehepartner berücksichtigt.
Der WBS hat mit dem BAföG nichts zu tun und wird bei der Beantragung von BAföG auch nicht vorgelegt. Wichtig ist nur, das ihr nicht verheiratet seid, nur dann wird dein Einkommen angerechnet.
Ist es nicht so, dass BAföG als Einkommen zählt und somit auf die WBS-Einkommensgrenze angerechnet wird?
Das ist ja nicht die Frage, sondern ob dem Freund etwas vom BAföG abgezogen wird, weil seine Freundin ein Einkommen hat und man plant zusammen zuziehen.
aber um die Frage offtopic zu beantworten:
Bei Beantragung des WBS sind natürlich alle Einkommen (auch BAFöG) anzugeben, die zum Zeitpunkt der Beantragung da sind.
Vielen Dank für die Hilfe 🙏🏻
Die Frage ist nun, wie sich das mit der Bescheinigung für den Wohnberechtigungsschein (WBS) verhält, da darauf ja "eheähnlichen Gemeinschaft" angegeben wurde.
Zählt das gleichwertig wie ein Ehepartner?