Zählt der Nebenwohnsitz bei den Eltern als ein Wohnen in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen im BAföG-Antrag?

2 Antworten

Hallo,

solange du deinen Erstwohnsitz woanders als bei den Eltern oder in deren Eigentum hast, passt das.

Das Kinderzimmer bei den Eltern, die man besuchen kommt, ist auch kein Zweitwohnsitz. Für was hast du denn? Du hast keinerlei Rechte (kein Wahlrecht etc.) Ein Zweitwohnsitz macht nur als Mieter Sinn und hat steuerliche Pflichte und Rechte. Du hast da keinen Zweitwohnsitz. Den kann man sich echt sparen.

Nein, warum sollte er zählen, wenn es einen eigenen Hausstand gibt.

Zu Hause wohnend bedeutet ja auch keine Leistung, lese ich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung