MUSS MAN BAFÖG ZURÜCK ZAHLEN BEI EINER AUSBILDUNG?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schüler Bafög muss bei rechtmäßigen Bezug nicht zurückgezahlt werden.

Wenn dann nur das, was man ggf.zu viel gezahlt hat, also nach dem Abbruch weiter gezahlt wurde.

Ist bei der Zahlung von BAB - auch nicht anders, solange man die Voraussetzungen erfüllt, steht es einem auch zu und das muss dann auch nicht zurückgezahlt werden.

In einem freiwilligen Dienst steht ihr unter 25 auch weiter bzw.wieder Kindergeld zu.

isomatte  28.09.2021, 23:02

Danke dir für deinen Stern !

Müssen BAföG-Empfänger das Geld zurückzahlen?

Ja, fast jeder, der BAföG bezieht, muss für die Rückzahlung sorgen. Studierende und Auszubildende müssen BAföG grundsätzlich zurückzahlen, erhalten bei vorzeitiger Rückzahlung aber auf Antrag einen Teilerlass. Nur Schüler erhalten eine nicht rückzahlbaren Zuschuss in vollem Umfang. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung bezüglich der Rückzahlung für Geringverdiener.

https://www.ofina.de/ratgeber/bafoeg-rueckzahlung/