MUSS MAN BAFÖG ZURÜCK ZAHLEN BEI EINER AUSBILDUNG?
Hey Leute !
Ich habe eine Freundin die zurzeit die Ausbildung zur Kinderpflegerin angefangen hat vor einen Monat aber leider abbrechen will, aber sie hat jetzt ein fsj unterschrieben. Nun ist meine/ihre Frage, ob ihr Geld von Bafög alles wieder zurück bezahlen muss?
Eine Schulische-Ausbildung darf man das Geld doch behalten? Kennt ihr euch damit aus? Wenn Ja dann bitte eine ausführliche Antwort!!
Vielen Herzlichen Dank
3 Antworten
Schüler Bafög muss bei rechtmäßigen Bezug nicht zurückgezahlt werden.
Wenn dann nur das, was man ggf.zu viel gezahlt hat, also nach dem Abbruch weiter gezahlt wurde.
Ist bei der Zahlung von BAB - auch nicht anders, solange man die Voraussetzungen erfüllt, steht es einem auch zu und das muss dann auch nicht zurückgezahlt werden.
In einem freiwilligen Dienst steht ihr unter 25 auch weiter bzw.wieder Kindergeld zu.
Danke dir für deinen Stern !
Ja, fast jeder, der BAföG bezieht, muss für die Rückzahlung sorgen. Studierende und Auszubildende müssen BAföG grundsätzlich zurückzahlen, erhalten bei vorzeitiger Rückzahlung aber auf Antrag einen Teilerlass. Nur Schüler erhalten eine nicht rückzahlbaren Zuschuss in vollem Umfang. Zudem gibt es eine Ausnahmeregelung bezüglich der Rückzahlung für Geringverdiener.