Bafög fragen, hartz 4 eltern

3 Antworten

1.) Und zwar von deinem Bedarf,also von deinen Leistungen,die deine Mutter für dich derzeit noch bekommt. Das musst du dann mit deinem Bafög - ausgleichen,weil du sehr wahrscheinlich nach § 7 Abs. 5 SGB - ll,keinen Leistungsanspruch mehr haben wirst.

Dein Kindergeld steht dir dann auch zu bzw.zählt als dein Einkommen,von deinem Bafög - wirst du 20 % Freibetrag vom Bafög - Höchstsatz abgezogen bekommen,auch wenn du den Höchstsatz nicht bekommst.

Das dürften um die 119 € sein,die dir das Jobcenter nicht anrechnet.

2.) Wie viel du bekommst,hängt nicht nur vom Einkommen der Eltern ab und ob du noch zu Hause wohnst oder eine eigene Unterkunft hast,sondern auch,was du machst.

Das Bafög - kann also von 216 € bis zu 495 € gehen,wenn du noch zu Hause lebst und bis zu 670 €,wenn du eine eigene Unterkunft hättest.

Wenn man mal von 495 € ausgehen würde,dann müssten dir ca.119 € als Freibetrag abgezogen werden,dann blieben noch ca.376 € anrechenbares Bafög - übrig,( darin würden dann auch Zuschläge für die Kranken und Pflegeversicherung enthalten sein ) dazu dein Kindergeld von 184 €,würden dann ca.560 € machen.

Von diesen 560 €,ginge dann dein Regelsatz von derzeit 296 € ab ( ab 18 dann 313 € ),es blieben dann noch ca.264 € übrig,welche auf deinen Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angerechnet würden.

Der Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt,das würden bei dir dann 50 % sein,wenn du mit deiner Mutter allein wohnst.

Würde dein Kopfanteil dann weniger betragen,dann würde der Überschuss deinem Kindergeld zugerechnet und auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,weil du diesen Überschuss dann zur Deckung deines eigenen Bedarfes,nicht mehr benötigen würdest.

Das Kindergeld stellt hier eine Ausnahme dar,bei der Anrechnung von Einkommen der Kinder,auf den Bedarf der Eltern.

Wenn der Kopfanteil höher liegen würde,dann könntest du einen Antrag beim Jobcenter auf einen Mietzuschuss,zu den ungedeckten KDU - Kosten stellen,diese Leistung zählt nicht als ALG - 2.

  1. Nein.

  2. Das entnimmt man der entsprechenden Tabelle - da das BaFöG i.A. abhängig vom Einkommen der Eltern ist, wirst du wohl einen der Höchstsätze erhalten.

  3. Nein, das BaFöG bezieht sich auf die Ausbildung. Da der Unterhalt deines Vaters nicht vorliegt, d.h., nicht zum Einkommen deiner Mutter gehört, erhältst du den normalen Satz. Der Anspruch auf Unterhalt gegen deinen Vater ist ein anderer.

VG, dongodongo.

PS: S. I.Ü. den angegeben Link von einem anderen Kommentator.

Wenn du zuhause wohnen bleibst, wird dein Bafög auf Harzt 4 angerechnet. Wenn du mit 18 ausziehst, wird nichts angerechnet!